Urteil: Frische HU-Plakette für nicht genutztes geparktes Auto
Stand: 14.12.2018
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Zeitz – Auch wer sein zugelassenes Auto nicht nutzt, darf die regelmäßig fälligen Prüftermine der Hauptuntersuchung (HU) nicht ignorieren. Ansonsten wird eine Geldbuße fällig. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Zeitz, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 13 OWi 724 Js 200466/18).
Der Fall
In diesem Fall ging es um eine Autohalterin, die den fälligen HU-Prüftermin ihres Autos um mehr als vier Monate überzogen hatte. Daher sollte sie 25 Euro Geldbuße bezahlen. Dagegen wehrte sie sich mit folgender Begründung: Das Auto habe sie nicht aktiv im Straßenverkehr bewegt und es nur auf einem Privatgrundstück geparkt, weil der es transportierende Autoanhänger einen Platten hatte.
Das Urteil
Darauf ließ sich das Gericht nicht ein. Halter von zulassungs- und kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen müssen diese auf ihre Kosten in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen lassen. Unerheblich dabei sei, ob sie das Auto im öffentlichen Straßenverkehr benutzen oder nicht. Wegen der Ordnungswidrigkeit sei das Bußgeld gerechtfertigt. So musste die Frau die 25 Euro und die Kosten des Verfahrens zahlen.