Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Teure Geburtsfehler: Klinik muss über eine halbe Million Euro zahlen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Lahr (dpa) -  Das Ortenau Klinikum ist vom Landgericht Offenburg (Az.: Aktenzeichen: 3 O 386/14) zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von insgesamt 550 000 Euro plus Zinsen verurteilt worden. Auf Grund schwerer Behandlungsfehler einer Frühgeburt erlitt die heute Achtjährige Hirnblutungen, die unter anderem Bewegungsstörungen, Blindheit und Epilepsie auslösten.

Ob die Klinik gegen das Urteil vorgeht, war zunächst offen. Der Verteidiger kündigte an, es zunächst prüfen zu wollen. Ihm zufolge würde ein Versicherer die Summe zahlen.

Die Beklagten - die Klinik und ein damals zuständiger Arzt - hätten nicht beweisen können, dass es ohne ihre Fehler auch zu Hirnblutungen gekommen wäre, befand das Gericht. Sie müssen auch für Zukunftsschäden des Mädchens haften. Das Kind sitzt im Rollstuhl und kann weder sprechen noch sehen.

Auch ein materieller Schadenersatz steht dem Mädchen nach Ansicht des Gerichts zu. Die geforderte Summe von 65 000 Euro müsse aber noch geklärt werden. Die Klage gegen eine weitere Ärztin wurde aus Mangel an Beweisen abgewiesen.

Das Gericht hatte beiden Seiten zuvor einen Vergleich in Höhe von 615 000 Euro Schmerzensgeld an die Familie vorgeschlagen. Einem Justizsprecher zufolge war in dieser Summe bereits der materielle Schadenersatz eingerechnet. Die Klinik lehnte das jedoch ab.