Sturmschäden schnell bei der Versicherung melden
Stand: 30.10.2017
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Berlin – Für Sturmschäden an Haus und Garten kommt in der Regel eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung auf. Die Gebäudeversicherung deckt die Kosten für Schäden am Haus ab – zum Beispiel durch umgefallene Bäume oder abgedeckte Dächer sowie Folgeschäden. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an allen beweglichen Objekten, wie Möbel oder Kleidungsstücke.
Betroffene melden sich am besten schnellstmöglich bei ihrer Versicherung, rät der Bund der Versicherten (BdV). Grundsätzlich reicht ein Anruf, zur Sicherheit rät der BdV aber zum Einschreiben mit Rückschein. Zur Dokumentation der Schäden sollten Versicherte einige Fotos schießen und mögliche Zeugen benennen.
Wichtig für Versicherte: Ohne Rücksprache sollten Betroffene die Schäden nicht vorschnell beseitigen. Die Versicherung muss immer die Möglichkeit haben, den Schaden durch eigene Gutachter bestimmen zu lassen.
Aber der Versicherungsnehmer hat auch die Pflicht, Folgeschäden zu vermeiden oder bestehende Schäden so klein wie möglich zu halten. Dies bedeutet, dass er beispielsweise zerbrochene Fenster abdichten muss, damit der Schaden nicht größer wird.