Sonderkündigung bei Kfz-Versicherung: Wer darf kündigen?
Stand: 30.11.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg - Wenn die aktuelle Kfz-Versicherung im Preis steigt, können Autofahrer auch noch nach dem Stichtag am 30.11. kündigen. Über die Preiserhöhung müssen die Versicherer ihre Kunden schriftlich informieren. Doch dass der Preis steigt, ist auf den ersten Blick nicht immer deutlich. So erkennt man, ob der Preis gestiegen ist.
Auf den Vergleichsbeitrag kommt’s an, nicht auf die Gesamtsumme
„Versicherte sollten zunächst auf den Vergleichsbeitrag in der Rechnung achten“, rät Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „Ist dieser niedriger als der Beitrag für das kommende Jahr, können Autofahrer noch kündigen – egal, ob die jährlichen Kosten gesunken sind.“ Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Erhalt der Rechnung.
Nach jedem schadenfreien Jahr rutschen die Autofahrer in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse. Der Vergleichsbeitrag zeigt an, wie teuer die Versicherung mit dem neuen Schadenfreiheitsrabatt wäre – ohne Erhöhungen durch den Versicherer. Der teurere Preis kann auch daher rühren, dass das Auto in eine teurere Typ- oder Regionalklasse eingestuft wurde.
Ein Kündigungsrecht besteht zum Beispiel auch dann, wenn nur ein Teil des Vertrages – die Haftpflicht- oder die Kaskoversicherung – erhöht wurde.
Versicherer sind unterschiedlich transparent
Die Versicherer gehen beim Vergleichsbeitrag unterschiedlich vor. Einige stellen die Zahlen übersichtlich in einer Tabelle zusammen. Der Absatz zum Kündigungsrecht beginnt dann zum Beispiel mit den Worten: „Sie können Ihre Kfz-Versicherung kündigen.“ Bei anderen Anbietern müssen sich die Kunden die Zahlen von zwei unterschiedlichen Seiten ihrer Rechnung zusammensuchen.
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