Sind Auszubildende in der elterlichen Haftpflicht mitversichert?
Stand: 11.10.2016
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Hamburg - Junge Menschen, die sich in der Ausbildung befinden, sind in aller Regel über die Haftpflichtversicherungspolice der Eltern mitversichert. Allerdings müssen hierfür ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das genau sind, wird im Folgenden aufgelistet.
Voraussetzung ist, dass sie noch nicht verheiratet sind und die erste Berufsausbildung oder das erste Studium noch nicht abgeschlossen haben. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Nach dem Abschluss ist dann eine eigene Privathaftpflichtversicherung erforderlich. Allerdings sollten Auszubildende und Studenten den Vertrag der Eltern einmal prüfen - denn die Mitversicherung der Kinder kann auch altersbeschränkt sein.