Schäden durch Starkregen: Erst melden und dann beseitigen
Stand: 26.07.2017
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Halle - Wer Schäden am Haus durch den Starkregen der letzten Tage bemerkt, sollte diese zuerst der Versicherung melden. Erst wenn das weitere Vorgehen mit der Versicherung geklärt ist, können die Hausbesitzer die Schäden beseitigen und aufräumen.
Versicherte sind dazu verpflichtet, die Schadenfeststellung nicht zu erschweren. Gefahrenquellen dürfen sie jedoch absichern und beseitigen, damit kein weiterer Schaden entsteht. Vorher sollten sie die Schäden aber fotografieren. Die Bilder fügen sie der Liste mit den beschädigten Gegenständen bei.
Grundsätzlich können sich Hausbesitzer gegen die finanziellen Folgen durch Naturereignisse absichern. Dafür müssen sie zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung einen Schutz gegen Elementarschäden abschließen. Auch Mieter können ihn als Zusatz zur Hausratversicherung abschließen. Das ist durchaus sinnvoll, da Wetterextrema zunehmen.