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Reinigungskosten nach Autolackierung muss Versicherer zahlen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Horb am Neckar – Nach einem Verkehrsunfall muss die gegnerische Versicherung alle anfallenden Kosten, die in Zusammenhang mit der Autoreparatur stehen, übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Horb am Neckar (Az.: 1 C 192/17) hervor.

Das umfasst neben den aufgeführten Posten eines zuvor erstellten Gutachtens auch die Reinigungskosten im Zusammenhang mit einer Lackierung. Die Reinigung ist normalerweise nicht in den Lackierungskosten enthalten. Nach einem Unfall ließ ein Geschädigter sein Auto reparieren. Die Kosten wollte er von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommen – auch die für Reinigungskosten nach Lackierarbeiten in Höhe von 50 Euro. Das führte zum Streit vor Gericht.

Werkstattrisiko „Verschmutzung“

Das entschied: Auch diese Kosten muss die Versicherung tragen. Sie seien auch noch nicht in den Lackierungskosten enthalten. Denn im Zusammenhang mit einer Lackierung sei nicht sicher, aber auch nicht unwahrscheinlich, dass es zu Verschmutzungen kommt. Da das aber erst nach der Lackierung beurteilt werden kann, könnten die dafür nötigen Kosten auch nicht bei der Lackierung eingepreist werden. Und selbst wenn der Schmutz durch unsauberes Arbeiten in der Werkstatt entstanden sei: Auch dieses sogenannte Werkstattrisiko muss die gegnerische Versicherung tragen.

Über das Urteil hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, DAV, berichtet.