Nutzungsausfall auch bei Reparatur in Eigenregie
Stand: 19.09.2014
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München - Hobbyschrauber, die ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall selbst reparieren, können von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners Nutzungsausfall verlangen.
Die Anzahl der Tage sei jedoch auf die Dauer begrenzt, die eine Fachwerkstatt für die Reparatur benötigen würde, erläutert der Deutsche Anwaltverein (DAV) unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az.: 10 U 859/13). Außerdem müsse der Geschädigte seinen Wagen nachweislich entbehrt haben. Ist die Reparatur in Eigenregie günstiger als in einer Werkstatt, werden die tatsächlichen Kosten und die Differenz zum Rechnungsbetrag, den ein Fachbetrieb kassieren würde, erstattet.