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Nicht jede Erkrankung rechtfertigt Reiserücktritt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Eine Reiserücktrittversicherung kommt für die Kosten auf, wenn Verbraucher eine gebuchte Reise kankheitsbedingt nicht antreten können. Doch die Bedingungen in den Policen sind je nach Anbieter sehr unterschiedlich. Welche Erkrankungen einen Reisrücktritt rechtfertigen hängt auch von der Art den Urlaubs ab.

Wer eine gebuchte Reise absagen muss, bleibt oft auf den Kosten sitzen. Gegen dieses Risiko schützen spezielle Reiserücktrittsversicherungen. Bei mehreren Reisen im Jahr lohnt sich ein Jahresvertrag, erklärt die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 3/2018).

Guter Familienschutz ab 107 Euro im Jahr

Ein guter Familienvertrag für mehrere Urlaube von jeweils 1.000 Euro ist schon ab 107 Euro zu haben. Die Experten prüften die Konditionen von 138 Tarifen von 15 Versicherungen. Das Ergebnis: Kein Versicherer schneidet "sehr gut" ab. In einem Fall vergaben die Tester sogar die Note "mangelhaft."

Nicht jede Krankheit rechtfertigt den Reiserücktritt

Ein wichtiger Punkt aus Sicht der Tester: In den Bedingungen vieler Verträge findet sich eine Klausel, wonach eine "unerwartet schwere Krankheit" Grund für den Leistungsanspruch ist. Das Problem: Für Kunden ist nicht immer klar, ob eine Krankheit eine Stornierung rechtfertigt oder nicht. So kann etwa eine Nasennebenhöhlenentzündung für einen gebuchten Tauchurlaub durchaus ein Grund für eine Absage sein, für einen Strandurlaub aber eher nicht.

Vorsicht bei chronischen Erkrankungen

Vor allem Reisende mit chronischen Erkrankungen sollten bei Reiserücktrittsversicherungen besonders aufpassen, raten die Tester. Bei Vorerkrankungen, die plötzlich zu einer Verschlechterung der Gesundheit führen, könnten Verbraucher nicht immer mit einer Erstattung rechnen. Deshalb kann es ratsam sein, sich vor der Buchung die Reisefähigkeit vom Arzt bestätigen zu lassen, um späteren Ärger zu vermeiden.

Wesentlich für den Versicherungsschutz ist außerdem der Zeitpunkt der Stornierung. In den Policen ist zumeist von einer "unverzüglichen" Stornierung die Rede. Kunden hoffen jedoch oft noch auf eine Genesung. In diesen Fällen empfiehlt sich ebenfalls der Besuch beim Arzt und ein frühzeitiges Gespräch mit dem Versicherer.