Neues Baugerüst unbedingt der Hausratversicherung melden
Stand: 03.02.2017
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Bonn - Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten ein neues Baugerüst unbedingt ihrer Versicherung melden. Sie könnten sonst ihren Schutz verlieren.
Darauf macht der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) aufmerksam. Durch ein Gerüst vor dem Haus besteht eine erhöhte Einbruchsgefahr. Denn der Einbrecher kann dadurch leichter in die Wohnung oder das Haus einsteigen. Weiß der Versicherer nichts von diesem Risiko, kann es sein, dass er Leistungen verweigert - also beispielsweise Schäden, die durch einen Einbruch entstanden sind, nicht in voller Höhe oder gar nicht ersetzt. Weiß der Versicherer von dem Gerüst, darf er das Risiko neu bewerten und unter Umständen die Beiträge entsprechend erhöhen. In der Regel kommt dies aber laut WiE nicht vor.