Motorrad-Saisonkennzeichen: Versicherungswechsel möglich
Stand: 23.01.2015
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Berlin - Für Halter von Motorrädern mit einem Saisonkennzeichen besteht in der Regel auch im neuen Jahr noch die Möglichkeit den Versicherungsanbieter zu wechseln.
Die alten Verträge können in der Regel bis einen Monat vor Laufzeitende gekündigt werden - bei einer Saisonzulassung ab März läuft die Frist also bis Ende Januar. Mit einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft können Motorrad-Halter oft mehr als die Hälfte der Kosten sparen.
Wechselwilligen wird geraten auf den Leistungsumfang der neuen Versicherung zu achten. Dieser sollte auch einen Schutz gegen Diebstahl und mindestens eine Teilkaskoversicherung umfassen. Zudem kann es sich lohnen, wenn der Versicherer im Schadensfall auf eine Prüfung auf die sogenannte grobe Fahrlässigkeit verzichtet.
Saisonfahrer profitieren von Ruheversicherung
Außerhalb der Saison gewähren Versicherer eine beitragsfreie Ruheversicherung. Diese gilt in der Kfz-Haftpflicht und in der Teilkaskoversicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist dabei, dass das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem umfriedeten Gelände abgestellt wurde. Aufgrund der "Ruhezeit" des Kraftrads, werden Kfz-Steuern und Kfz-Versicherungsprämien nur anteilig fällig. Wer zum Beispiel nur sieben Monate im Jahr fährt, muss auch nur für diese sieben Monate bezahlen.
Schadenfreiheitsrabatt wird ab sechs Monaten Anmeldung gültig
Das unabhängige Verbraucherportal Verivox rät, das Motorrad im Zweifelsfall mindestens sechs Monate pro Jahr anzumelden. Damit Versicherungsnehmer auch für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen vom jährlich steigenden Schadenfreiheitsrabatt profitieren können, muss das Fahrzeug nämlich mindestens sechs Monate im Jahr angemeldet sein.