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Mit diesen Tipps sind Autofahrer optimal versichert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Autofahrer auf der Suche nach der passenden Kfz-Versicherung können aus einer Vielzahl unterschiedlicher ANgebote wählen. Mit diesen Tipps finden Verbraucher leicht ein gutes und günstiges Angebot.

Wer die passende Versicherung fürs Auto sucht, muss bei den Angeboten auf den Preis und die im Paket enthaltenen Leistungen achten. "Viele bezahlen einfach zu viel für ihre alten Policen, häufig ohne dafür bessere Leistungen zu bekommen", sagt Henning Busse von der Zeitschrift "Auto, Motor und Sport". Worauf sollten Autobesitzer also achten? Und wie verhalten sie sich als Versicherungsnehmer richtig?

Wann ist ein Wechsel möglich?

Wer sich neu versichert, ist natürlich an kein Datum gebunden. Ansonsten ist der Wechsel des Versicherers ohne Angabe von Gründen meist nur zum Stichtag 30. November möglich. Es gibt aber ein Sonderkündigungsrecht. Es greift, wenn der Versicherungsbeitrag erhöht wird, ein Schaden entstanden ist, das Auto verkauft wird oder der Versicherer das Schadenfreiheitsrabatt-System oder die Tarifstruktur ändert. Darauf verweist Christian Ponzel vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Nur die Haftpflicht- oder auch eine Kaskoversicherung?

"Vergleichsangebote sind online mittlerweile gut einzuholen", sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Doch welche Versicherungen benötigt man überhaupt, und was ist finanzieller Ballast? "Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Pflicht, die Kaskoversicherung die Kür", sagt Ponzel.

Ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein Auto für den öffentlichen Verkehr zugelassen werden. "Die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt bei einem Unfall alle Schäden des Unfallgegners bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Deckungssumme, die sich je nach Versicherer zwischen 50 und 100 Millionen Euro bewegt", sagt Busse.

Die Kaskoversicherungen sind freiwillig - egal, ob Teil- oder Vollkasko. "Über sie werden Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt", sagt Engelmohr. Bei der Teilkaskoversicherung fallen darunter meist Brand, Explosion, Diebstahl, Elementarschäden wie Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Sturmschäden, Wildunfälle, Marderbiss, Glasbruch und Schmorbrandschäden. "Selbst verursachte Schäden am eigenen Auto deckt hingegen nur eine Vollkaskoversicherung ab", sagt Busse.

Wichtige Leistungen sollten enthalten sein

In allen Fällen warnt er vor einer "Geiz-ist-geil-Mentalität": "Viele Policen sind nur deshalb so günstig, weil ihnen wichtige Leistungen fehlen - eine Folge des Preiskampfs in den letzten Jahren." Solche Leistungen sind unter anderem die folgenden: Der Wegfall grober Fahrlässigkeit: "Ist der Autofahrer einmal unachtsam, und es kommt dadurch zu einem Unfall, kann der Versicherer die Leistungen in der Kasko einschränken", sagt Busse.

Häufig erstatten Versicherer bei Diebstahl oder Totalschaden nur sechs Monate den Neupreis eines Wagens, daher kann ein Neuwertersatz für mindestens zwölf Monate wichtig sein. Genauso wie die Übernahme von Folgeschäden durch Marderbiss: "Kundenfreundliche Policen zahlen auch die Folgeschäden und nicht nur den zerbissenen Schlauch", sagt Busse.

Viele Versicherer decken nur Schäden durch Haarwild ab. Busse rät, alle Tierarten in einer erweiterten Wildschadenklausel einzubeziehen. Eine Mallorca-Police gilt für die Nutzung eines Mietwagens im Ausland und gleicht eine geringere Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht im Ausland aus. Mit einem Rabattschutz gegen Aufpreis haben Autofahrer sozusagen einen Unfall "frei", ohne in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden, wodurch die Kosten steigen würden.

Zusätzliche Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein

Wer sich mit der Haftpflicht- und einer Kaskoversicherung noch nicht ausreichend sicher fühlt, kann laut Engelmohr noch über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken: "Die ist für alle Verkehrsteilnehmer, nicht nur Autofahrer, interessant."

Ganz gleich, ob ein Bußgeldbescheid drohe, die Schuldfrage nach einem Unfall unklar sei oder Garantie- oder Gewährleistungsansprüche durchgesetzt werden müssen: "Die Angelegenheit kann ohne Kostenrisiko einem Rechtsanwalt übergeben werden, der die eigenen Interessen vertritt." Sowohl die üblichen Rechtsanwaltsgebühren als auch Verfahrens- sowie Gutachterkosten trägt dann die Rechtsschutzversicherung.

Insassenunfallversicherung nicht notwendig

Verzichtbar hingegen sei eine Insassenunfallversicherung. Denn Personenschäden der Mitfahrer sind bereits über die Kfz-Haftpflicht abgedeckt. "Sofern ein zusätzlicher Schutz bei schweren Personenschäden erwünscht ist, sollten sowohl Fahrer als auch Insassen über eine eigene Berufsunfähigkeits- oder allgemeine Unfallversicherung nachdenken", rät Engelmohr.

Richtiges Verhalten bei einem Unfall

Natürlich bringt das beste Versicherungspaket nichts, wenn man sich im Schadensfall nicht korrekt verhält. Bei einem Unfall gilt es daher, zunächst die Unfallstelle zu sichern und einen Notruf abzusetzen, wenn verletzte Personen beteiligt sind.

Für die Versicherung ist dann die Dokumentation sehr wichtig. "Auch bei Kleinschäden ist eine Unfallaufnahme durch die Polizei sinnvoll", rät Engelmohr. Man sollte sich die Nummernschilder des Unfallgegners notieren, die Adressen austauschen, dessen Versicherer erfragen und auch die Daten von möglichen Zeugen aufschreiben. Darüber hinaus sei es sinnvoll Fotos vom Unfallort zu machen.

"Die beste Grundlage ist aber der Europäische Unfallbericht, den man am geschicktesten immer im Handschuhfach hat", ergänzt Henning Busse. Den bieten viele Verkehrsclubs wie der ADAC oder der AvD auf ihren Internetseiten zum Download an.

Nach einem Unfall sofort die Versicherung informieren

Anschließend muss unverzüglich die eigene Versicherung und bei einer Drittbeteiligung auch die Versicherung des Gegners informiert werden. Die lasse sich unter anderem über den Zentralruf der Autoversicherer unter Angabe des Kfz-Kennzeichens und des Halternamens erfragen (0800/25 02 600 oder www.zentralruf.de/anfrage).