Mieter kann Wohnung wegen Schimmel im Kinderzimmer kündigen
Stand: 29.10.2019
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Schimmel in der Wohnung kann die Gesundheit schädigen. Besonders im Kinderzimmer ist die Gefahr groß. Eine fristlose Kündigung seitens der Mieter ist daher rechtens.
Vermieter muss Schuld des Mieters beweisen
Schimmel im Kinderzimmer kann für Mieter ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht Bielefeld hervor. Darüber berichtet die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Gibt der Vermieter an, der Schimmel sei durch den Mieter verursacht worden, muss er dies beweisen.
Gesundheit des Kleinkindes geht vor
Im verhandelten Fall hatten Mieter wegen Feuchtigkeit und Schimmel im Kinderzimmer fristlos gekündigt. Nach Ansicht des Gerichts zu Recht, denn die Situation sei für die Gesundheit des Kleinkinds der Familie nicht tragbar gewesen (Az.: 415 C 56/18).
Ein Sachverständiger konnte nicht zeigen, dass die Mieter für die feuchten Wände verantwortlich waren. Stattdessen ergaben seine Gutachten nach Angaben des DAV, dass die Feuchtigkeit zumindest auch eine Folge baulicher Mängel war. Die Mieter durften deshalb vor dem normalen Ende ihres Mietvertrages kündigen.