Mallorca-Police und Auslandsschutz für die Urlaubsreise
Stand: 17.07.2014
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Berlin - Ob Urlauber mit dem eigenen Auto ins Ausland verreisen oder sich vor Ort einen Mietwagen nehmen, es lohnt sich ein Blick in die Kfz-Versicherung. Im Ausland gelten oft deutlich niedrigere Mindestsummen für die Kfz-Haftpflicht. Diese sollten nicht für böse Überraschungen sorgen, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Wer mit dem eigenen Fahrzeug in anderen Ländern unterwegs ist und von einem ausländischen Unfallgegner geschädigt wird, muss damit rechnen, dass er wegen einer geringeren Deckungssumme oder anderer Schadenersatzbestimmungen Schäden nicht wie in Deutschland erstattet bekommt. Damit Autobesitzer nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, bieten deutsche Kraftfahrtversicherer eine Auslandsschadenschutz-Versicherung an.
Diese übernimmt den Schaden so, als ob der Unfallgegner mit seinem Auto in Deutschland haftpflichtversichert wäre. Dabei wird der Schadenfreiheitsrabatt übrigens nicht angetastet. Der Auslandsschadenschutz kann als Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei selbstverschuldeten Unfällen ersetzt die Vollkaskoversicherung den Fahrzeugschaden.
Mallorca-Police gilt nicht nur auf Mallorca für Mietwagen
Wer sich hingegen im Ausland lieber einen Mietwagen nehmen möchte, sollte sich vorher bei seinem Versicherer nach der "Mallorca-Police" erkundigen. Auch sie ist eine Ergänzung der Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Ergänzung – so genannt, weil Deutsche besonders gerne auf Mallorca Mietwagen nutzen – ist sinnvoll, wenn der Fahrer eines gemieteten Autos einen Unfall verursacht. Falls die Ansprüche des Geschädigten über die Mindestversicherungssumme des jeweiligen Urlaubslandes hinausgehen, muss er die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen. Mit einer "Mallorca-Police" wird diese Deckungslücke geschlossen.