Kleine Unfallschäden zahlen Autofahrer besser selbst
Stand: 15.02.2018
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Berlin - Nicht immer sollten Autofahrer Unfallschäden durch die Kfz-Versicherung begleichen lassen. Denn dadurch büßen sie ihren Schadenfreiheitsrabatt ein. Vor allem bei Bagatellschäden kann das auf Dauer deutlich teurer sein, als selbst für die Kosten aufzukommen.
Nach einem Unfall kann es für Autofahrer günstiger sein, den Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden selbst zu zahlen. Darauf macht die Stiftung Warentest in der Zeitschrift "Finanztest" (Heft 03/2018) aufmerksam. Der Grund: Sobald die Versicherung einspringt, stuft sie den Kunden beim Schadenfreiheitsrabatt zurück. Und das kann teuer werden.
Bei Rückstufung drohen hohe Mehrkosten
Die Versicherer stufen Kunden meist um mehrere Stufen zurück. So zahlt der Versicherte in den kommenden Jahren den mit der entsprechenden Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) jeweils verknüpften höheren Prozentsatz seines Tarifs. Dabei sei es egal, ob nur ein sehr kleiner oder ein Totalschaden zu regulieren sei. Laut eines aktuellen Vergleichs von "Finanztest" ergeben sich auf die Folgejahre gerechnet Mehrkosten, die meist das Vier- bis Fünffache, teils aber sogar bis fast das Achtfache des jetzigen Jahresbeitrages betragen.
Es dauert zudem viele Jahre, um wieder in die ursprüngliche SF-Klasse zurückzukommen. Nach jedem schadenfreien Jahr wird es wieder eine Klasse günstiger. Ab welchem Betrag es sich lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen, lässt sich unter anderem mit einem Gratisrechner der Stiftung im Internet ermitteln.
Option des Schadenrückkaufs nutzen
Wurde der Schaden schon reguliert, können Versicherte ihn oft auch von ihrer Versicherung zurückkaufen. Es bleiben meist sechs Monate nach einem Unfall Zeit, um sich zu entscheiden, heißt es in dem Bericht. Bei der Vollkaskoversicherung gebe es aber auch Tarife, die das grundsätzlich ausschließen.
Ein Tipp: Immer erst den Versicherer zahlen lassen und dann binnen der Frist überlegen, ob sich ein Schadenrückkauf lohnt. Die Versicherung begleicht den Schaden der Regel erst, wenn die finale Endsumme klar ist. Und sie lehnt etwaige überhöhte Forderungen des Gegners im Zweifel auch über Gerichtsverfahren ab, für die der Versicherte dann nicht selbst aufkommen muss.
Rabattschutz ist ein zweischneidiges Schwert
Alternativ lässt sich ein Rabattschutz abschließen. Damit reguliert die Versicherung, ohne zurückzustufen. Das kostet oftmals einen Aufschlag von 15 bis 25 Prozent auf den Jahresbeitrag, könne sich aber lohnen. Aber aufpassen: Beim Versicherungswechsel erfragt der neue Anbieter normalerweise die Schäden beim bisherigen Anbieter und stuft den Kunden neu ein. Bei Unfällen ergibt sich dann meist eine Rückstufung in eine Klasse wie quasi ohne die bisherige Schutzoption.
Damit ist der Rabattschutz ein zweischneidiges Schwert. Er kann Verbraucher vom regelmäßigen Wechsel der Kfz-Versicherung abhalten, durch den Autofahrer aber viel geld sparen können.
Autofahrer mit alten Verträgen und in den höchsten SF-Klassen könnten noch vom sogenannten Rabattretter profitieren. Hier wird der Kunde zwar zurückgestuft, aber nur soweit, dass der bisherige zu zahlende Prozentsatz erhalten bleibt. Denn in den höchsten SF-Klassen seien die Prozentsätze gleich. Das sind oft 25 oder 30 Prozent, erklärt "Finanztest". Die Option können Versicherte nur einmal nutzen. Auch hier lohne sich die Prüfung, ob es nicht günstiger sein kann, den Schaden selbst zu bezahlen. Neue Verträge bieten den Retter kaum noch.
Schadenfreiheitsrabatte belohnen unfallfreie Fahrer
Von den Schadenfreiheitsrabatten sollen unfallfreie Autofahrer profitieren. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klassen. Denn diese kommt etwa für Schäden auf, die der Fahrer nicht durch sein Verhalten beeinflussen kann, etwa durch Sturm oder Diebstahl.