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Kfz-Versicherung: Kündigung gilt auch ohne Bestätigung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Wer seine Autoversicherung gekündigt hat, kann auch keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn eine Bestätigung der Kündigung ausbleibt.

Kundin wollte Leistung nach Kündigung

Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig (Az.: 11 U 103/18).

In dem Fall hatte eine Frau eine Vollkaskoversicherung für ihr Auto gekündigt und auch keine Beiträge mehr bezahlt. Anderthalb Jahre später wurde ihr Auto bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Daraufhin verlangte sie von ihrer Kfz-Versicherung Ersatz.

Versicherung muss nicht zahlen

Nach Ansicht der Richter am OLG verweigerte die Versicherung zu Recht die Zahlung, weil der Versicherungsvertrag von der Kundin beendet worden war. Das habe die Versicherungsgesellschaft weder bestätigen noch anerkennen müssen.

Die Versicherung habe auch nicht darauf hinweisen müssen, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht, denn schließlich hatte die Kundin den Vertrag selbst gekündigt. Bei Zweifeln an der Kündigung hätte sie laut Gericht selbst bei der Versicherung nachfragen müssen.