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Kfz-Hauptuntersuchung abgelaufen: Versicherungsschutz noch gültig?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Essen/Hannover - Ist die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) abgelaufen und verursachen Autofahrer dann einen Unfall, kann es Probleme mit der Versicherung geben. Ist die Hauptuntersuchung schon mehrere Monate oder Jahre überfällig, kann die Versicherung die Zahlung kürzen. Liegt der Prüftermin zum Beispiel nur wenige Tage zurück, müssen sich Autofahrer in der Regel keine Sorgen machen, erklärt der Tüv Nord.

Der Versicherer prüft dann meist, ob der Fahrzeughalter grob fahrlässig gehandelt hat und kann ihn gegebenenfalls in Regress nehmen, das heißt den entstandenen Schaden nicht in voller Höhe übernehmen. Das geschieht, wenn nachweislich ein technischer Fehler zum Unfall geführt hat, etwa ein Defekt an den Bremsen, und dieser technische Mangel zum Prüftermin hätte behoben werden können. Das muss im Zweifel ein Gutachter feststellen.

Deshalb raten die Prüfexperten, den Termin zur HU möglichst pünktlich wahrzunehmen. So kann man sich Ärger bei der Schadensregulierung ersparen.