Kein umfassender Versicherungsschutz mit Saisonkennzeichen
Stand: 17.11.2015
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Hamburg - Der Bund der Versicherten in Hendstedt-Ulzburg bei Hamburg hat darauf hingewiesen, dass in den Monaten, in denen ein Motorrad mit Saisonkennzeichen nicht zugelassen ist, auch nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz gilt. Deswegen sollte die Maschine auch nicht das ganze Jahr über auf dem Gehweg vor dem Haus abgestellt werden.
Bei einem Diebstahl beispielsweise kommt die Teilkaskoversicherung nur für den Schaden auf, wenn das Motorrad in einer Garage, einem Keller oder auf einem umfriedeten Abstellplatz steht. Gleiches gilt für die Haftpflichtversicherung. Kippt das Zweirad in der Saisonpause auf dem Gehweg um und beschädigt ein Auto, muss der Halter den Schaden im Zweifel aus der eigenen Tasche zahlen. Passiert der Unfall aber in der Garage oder einem umzäunten Hof, kommt meist die KfZ-Haftpflicht für den Schaden auf.