Hundehalter aufgepasst: Tierhaftpflicht steuerlich absetzen
Stand: 20.03.2017
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Neustadt/Weinstraße - Hundebesitzer können die Beiträge zur Tierhalterhaftpflichtversicherung beim Finanzamt geltend machen. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in Neustadt an der Weinstraße hin.
Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn der zulässige Höchstbetrag für Sonderausgaben noch nicht ausgeschöpft wurde. Er beträgt bei Einzelveranlagung 1900 Euro, bei Zusammenveranlagung 3800 Euro.
Wichtig zu beachten: Der Steuervorteil gilt nach Angaben der VLH nicht für andere Tierversicherungen - wie zum Beispiel Tierkrankenversicherungen.