Hausratversicherung schließt Fahrräder meistens mit ein
Stand: 13.06.2017
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Berlin - Eine spezielle Versicherung, die einen möglichen Fahrraddiebstahl absichert, ist in vielen Fällen überflüssig. Denn häufig sind die Zweiräder in der ganz normalen Hausratpolice mitversichert. Doch es gibt ein paar Einschränkungen.
Für Fahrräder ist nicht unbedingt eine extra Versicherung nötig. Denn schon die Hausratversicherung kommt unter Umständen für Schäden auf, erklärt die Stiftung Warentest in Berlin.
Wann die Hausratversicherung bei Fahrrddiebstahl zahlt
Die Voraussetzung: Das Fahrrad wurde aus einem verschlossenen Abstellraum, Keller oder der Wohnungen gestohlen. In diesem Fall ist das Rad wie jeder andere Haushaltsgegenstand versichert.
Nicht versichert ist aber häufig der Diebstahl auf offener Straße. Hier ist zusätzlicher Schutz in der Hausratversicherung nötig. Der Versicherer kommt für dann auch Schäden auf, wenn das angeschlossene Fahrrad etwa abends gestohlen wird. Ersetzt wird meist der Wiederbeschaffungswert, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das heißt: Ausgezahlt wird der Betrag, der notwendig ist, um ein neues gleichwertiges Fahrrad zu kaufen.
Die meisten Versicherungen begrenzen die Entschädigung
Wichtig zu beachten: Die Entschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz - oft ein Prozent - des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Ist der Haurat beispielsweise mit 50.000 Euro versichert, wäre ein Fahrrad bis zum Wert von 500 Euro gegen Diebstahl versichert. Für hochwertige Räder kann die Summe angehoben oder eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden.