Hausrat-Police: Wann sich eine Kombination mit Elementarschutz lohnt
Stand: 18.01.2017
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Berlin / Heidelberg - Unwetter ist nicht gleich Unwetter. Bei Sturm und Blitzschlag greift die Hausratversicherung, bei übergelaufenem Keller nach extrem starken Niederschlägen nicht.
Egal ob Stürme oder Hochwasser – immer wieder verursachen schwere Unwetter größere Schäden in Deutschland. Für Betroffene kann das schnell zur finanziellen Belastung werden. Denn durch von Starkregen verursachte Überschwemmungen entstehen laut Versicherungsverband an Einfamilienhäusern schnell Einzelschäden von 100.000 Euro und mehr.
Schutz der Hausratversicherung reicht nicht aus
Das Problem: Verbraucher sind bei solchen Ereignissen nicht immer ausreichend versichert – selbst wenn sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben. Denn eine normale Hausratversicherung kommt für Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Sturm, Einbruch oder Blitzschlag auf.
Läuft aber beispielsweise der Keller bei einem Hochwasser voll, greift der Schutz einer normalen Police für den dort gelagerten Hausrat nicht. Das gilt etwa auch, wenn eine Lawine ein Dach beschädigt und das Mobiliar im Dachgeschoss kaputt geht.
Elementarschaden-Police bei Starkregen und Hochwasser
In solchen Fällen brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung. Nur diese Versicherung zahlt auch bei Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau oder Hochwasser. Selbst in seltenen Fällen von Erdsenkung, Erdbeben oder Vulkanausbrüchen springt die Versicherung dann ein. "Den zusätzlichen Schutz kann man in der Regel nur als Zusatzbaustein in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung abschließen", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.
Lohnen kann sich das zum Beispiel für Hausbesitzer, die ihren Keller auch als Wohn- oder Arbeitsraum nutzen. Auch in Gebieten, in denen regelmäßig viel Schnee fällt, ist dieser Zusatzbaustein sinnvoll.
Versicherungen sinnvoll kombinieren
Wer Elementarschutz mit einer Hausratversicherung kombiniert, bekommt den Wiederbeschaffungspreis erstattet, wenn der Hausrat vollständig zerstört wurde, erklärt der Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Versicherer übernimmt dann auch Kosten, die für die Reparatur des beschädigten Inventars anfallen. Allerdings muss es sich um ein Naturereignis handeln.
Große Unterschiede bei Versicherungsprämien
"Die Leistungen der Versicherer unterscheiden sich kaum", sagt Boss. Doch die Beitragshöhe sowie die Selbstbeteiligung können stark variieren. Deshalb ist ein Vergleich ratsam. Wie viel Versicherte für den Schutz zahlen müssen, hängt auch von der Wohngegend ab - davon, in welcher Risikoklasse das Haus liegt.
Wohngebäudeversicherung vergleichen
Vor dem Abschluss eines Vertrags sollten Verbraucher in die Geschäftsbedingungen schauen. Denn der Versicherer kann den Schutz von Bedingungen abhängig machen. Manche Unternehmen verlangen zum Beispiel Rückstauklappen im Abwassersystem des Versicherten: Damit kann verhindert werden, dass Wasser aus der Kanalisation von unten in die Häuser drückt. Fehlt die Klappe, geht der Kunde im Schadenfall unter Umständen leer aus.