Hausbau: Keine Versicherungspflicht bei Hilfe von Verwandten
Stand: 24.01.2018
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Heilbronn - Das Sozialgericht Heilbronn hat in einem Urteil geklärt, dass für Verwandte beim Hausbau keine Beiträge in die Unfallversicherung gezahlt werden müssen. Denn hierbei handelt es sich um eine familiäre Gefälligkeit. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Verwandten 500 Helferstunden zusammenbringen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Fall: Das Ehepaar errichtete ein Wohnhaus mit Garage und Carport in Eigenleistung. Während der Bauphase unterstützten Väter und Brüder die beiden. Die Verwandten übernahmen an Samstagen insbesondere Erd-, Maurer-, Schalungs- und Betonbearbeiten in einem Umfang von zusammen mehr als 500 Stunden. Die Bau-Berufsgenossenschaft (Bau-BG) forderte von dem Ehepaar daraufhin für die geleisteten Helferstunden Unfallversicherungsbeiträge von knapp 1000 Euro. Die erbrachte Helferstundenzahl überschreite den Rahmen einer familiären Gefälligkeit.
Das Urteil: Das Ehepaar war nicht als Unternehmer tätig und daher auch nicht beitragspflichtig, befand das Gericht. Ihre Familienangehörigen seien für sie nicht wie Beschäftigte tätig gewesen. Eine unter Versicherungsschutz stehende Tätigkeit als «Wie-Beschäftigter» setze voraus, dass sie solche Tätigkeiten von wirtschaftlichem Wert erbringen, die sonst abhängig Beschäftigte erledigen. In der Gesamtsumme lägen zwar geleistete Helferstunden in erheblichem Umfang vor. Es gebe aber keine starre Stundengrenze, ab der eine Gefälligkeitsleistung ausgeschlossen sei.