Haftpflicht: Schäden an geliehenen Sachen nicht immer versichert
Stand: 03.04.2019
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg. Schnell ist es passiert: Die heiße Tasse mit Kaffee ergießt sich über das geborgte Notebook eines Bekannten. Solche Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Sachen können heute in der Privathaftpflicht mitversichert werden. Der zusätzliche Schutz kostet nur sieben Euro mehr im Jahr, wie eine Analyse des Vergleichsportals Verivox von 247 privaten Haftpflichtversicherungstarifen ergeben hat.
Schäden an Leihsachen sind eigentlich nicht versichert – so steht es in den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft. Dahinter steckt die Idee: Wer sich eine Sache leiht, soll sie behandeln wie eine eigene. Und Schäden an eigenen Sachen bezahlt die Haftpflichtversicherung generell nicht.
191 von 247 ausgewerteten Tarifen versichern geliehene Sachen
Trotzdem hat diese Regelung viele Verbraucher überrascht. Deshalb haben die Versicherer in den vergangenen Jahren nachgebessert. Verivox hat die Bedingungen von 247 Haftpflichttarifen analysiert. 77 Prozent (191 Tarife) versichern auch Schäden an gemieteten, geliehenen und geleasten Sachen. Die meisten machen aber aktuell Einschränkungen bei der Höchstsumme. Bei 97 Tarifen lag die Höchstsumme bei 10.000 Euro oder niedriger. 32 Tarife versichern auch Millionensummen. Nur 23 Prozent (56 Tarife) versicherten die Schäden überhaupt nicht.
Besserer Schutz kostet nur sieben Euro mehr im Jahr
Der Schutz ist nicht teuer. Verivox hat die 10 günstigsten Familientarife und die 10 günstigsten Tarife, die Schäden an geliehenen Sachen einschließen, verglichen. Die Tarife mit mehr Leistung kosten 55 Euro im Jahr und damit nur sieben Euro mehr. Für 72 Euro im Jahr gibt es sogar Topschutz bis zur Millionenhöhe. Dieses Limit sorgt für hohe Sicherheit, ist aber nicht zwingend notwendig, da geliehene Sachen kaum Millionenwerte erreichen.
„Lange waren Schäden an geliehenen Sachen nur bei besonders hochwertigen Tarifen versicherbar. Das Bild hat sich grundlegend geändert“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.
Auto verliehen: Was gilt im Schadensfall?
Schäden an Fahrzeugen sind bei diesem Schutz übrigens generell nicht eingeschlossen. Dafür ist die Kfz-Versicherung zuständig. Schäden an der Mietwohnung deckt die Privathaftpflicht. Dabei gelten jedoch andere Entschädigungssummen als für geliehene Sachen. Diese Limits – meist in Millionenhöhe – sind in den Tarifbedingungen unter der Rubrik „Mietsachschäden“ zu finden.