Glatte Straßen: Bagatell-Blechschaden ohne Polizei regeln
Stand: 30.01.2015
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Berlin - Wenn winterliche Temperaturen Einzug halten, müssen Autofahrer besonders vorsichtig sein. Denn glatte Straßen oder oder trübe Sicht erhöhen das Unfallrisiko enorm.
Wenn trotzdem ein Unfall passiert, muss man nicht unbedingt die Polizei rufen, sofern die Schäden im Bagatell-Bereich bleiben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät dazu, den Unfall selbst zu dokumentieren und danach unverzüglich der Versicherung zu melden.
Dokumentation des Unfalls - Was ist zu tun?
Am Unfallort sollten Betroffene darauf achten, die Fahrbahn möglichst schnell wieder frei zu machen. Dann notiert man die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Namen und Adressen der Fahrer sowie Ort und Zeit des Unfalls, so der GDV. Sind Zeugen anwesend, sollten auch deren Namen und Adressen aufgenommen werden. Außerdem kann es sinnvoll sein, Fotos der Schäden zu machen.