Fußgänger haben Vorrang vor abbiegenden Autos
Stand: 15.10.2019
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Biegt ein Autofahrer an der Kreuzung oder einer Einmündung nach links oder rechts ab, muss er Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Dies gilt ganz besonders bei schlechten Sichtverhältnissen.
Das verlangt Paragraf 9 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung, erklärt die Prüforganisation Dekra. Danach haben Fußgänger an Kreuzungen und Einmündungen Vorrang.
Verkehrsregel fordert vorausschauendes Verhalten
"Abbiegende Fahrzeuge müssen immer mit der Querung der Fußgänger rechnen, wenn diese mit Blickrichtung zur gegenüberliegenden Straßenseite am Fahrbahnrand stehen", erläutert Dekra-Experte Andreas Schmidt. "Dabei ist zu beachten, dass diese Verpflichtung nicht erst dann besteht, wenn Fußgänger sichtbar sind und sie direkt am Fahrbahnrand stehen. Sondern auch dann, wenn mit ihnen gerechnet werden muss." Dies gelte auch für den Fall, dass sie unter Umständen teilweise verdeckt sind.
Abknickende Vorfahrtsstraßen sind besonders gefährlich
Oftmals sei das notwendige Verhalten gegenüber querenden Fußgängern bei Autofahrern unzureichend bekannt, wenn sie mit dem Auto einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen. Das Zusatzzeichen, das den Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße anzeigt, fordert laut Schmidt vom Autofahrer besondere Rücksicht. Falls nötig, müsse er warten.
Abknickende Vorfahrtstraßen werden im Vergleich zu einem normalen Abbiegevorgang schneller befahren. Deshalb sind die Verkehrsbehörden auf Grund der Unfallgefahren gehalten, den Fußgängerverkehr im Bereich einer abknickenden Vorfahrtstraße durch Geländer und Ähnliches sowie die Wegführung über sichere Übergänge abzusichern.
Autofahrer muss notfalls warten
"Dessen ungeachtet muss der Fahrzeugführer trotz aller Sicherungsmaßnahmen auf mögliche Fußgänger Rücksicht nehmen und notfalls warten", sagt Andreas Schmidt.