Fehlerhaftes Unfallgutachten: Kfz-Versicherung muss dennoch zahlen
Stand: 27.03.2019
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Frankfurt/Main – Nach einem Autounfall haben Geschädigte einen Anspruch darauf, dass ein von ihnen beauftragtes Gutachten von der Seite des Verursachers bezahlt wird. Das gilt auch dann, wenn das Gutachten fehlerhaft ist. Dies zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 31 C 1884/16 (17)), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Im verhandelten Fall hatte eine Frau nach einem Autounfall bei einem Sachverständigen ein Gutachten zu den Schäden an ihrem Auto in Auftrag gegeben. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers wollte dieses aber nicht zahlen und begründete dies damit, das Gutachten sei wegen handwerklicher Mängel unbrauchbar. Die Versicherung kürzte auch die Bezahlung des Schadens auf Grundlage eigener Berechnungen.
In der Tat ging das Gutachten von einem falschen Restwert des Autos aus. Doch das Gericht stellte klar: Unfallverursacher müssen auch für fehlerhafte Gutachten grundsätzlich zahlen. Denn diese Fehler können nicht auf Kosten eines Geschädigten gehen. Anders könnte die Sache nur gelagert sein, wenn der Geschädigte die Fehler ohne besondere Sachkunde hätte erkennen können. Das war hier aber nicht der Fall.