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Eigentümergemeinschaft muss Einbruchschutz zustimmen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Wer in einer Eigentumswohnung lebt, kann sein Heim nicht einfach auf eigene Faust vor Einbrechern schützen. In vielen Fällen darf die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mitreden.

Gemeinschaftseigentum geht alle an

Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Fenster gehören in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zum Gemeinschaftseigentum.

Will ein Eigentümer mit Fenstergittern oder Alarmanlage nachrüsten, muss die WEG dem Einbruchschutz zustimmen, erklärt der Verband Wohnen im Eigentum.

Fenstergitter haben Einfluss auf die Fassade

Sollen zum Beispiel Fenstergitter angebracht werden, so verändert dies dem Verband zufolge die Fassade. Ohne die Zustimmung aller Wohnungseigentümer darf der Einzelne deshalb keine Gitter anbringen.

Einbruchschutz als Modernisierung

Dagegen zählt der Einbau einer Alarmanlage, einer einbruchhemmenden Wohnungseingangstür oder einer elektrischen Türöffnungs- oder Gegensprechanlage laut dem Verband als Modernisierung. Vor der Umsetzung ist hier zwar ein WEG-Beschluss nötig. In der Regel müssen aber nicht alle Eigentümer zustimmen, sondern es reichen mindestens 75 Prozent von ihnen, die zusammen mehr als 50 Prozent der Miteigentumsanteile halten.

Ausnahme gilt nach erfolgtem Einbruch

Eine Ausnahme kann greifen, wenn schon einmal eingebrochen wurde, erklärt Wohnen im Eigentum: Bei erhöhter Einbruchsgefahr können Eigentümer auf eigene Kosten Maßnahmen treffen und zum Beispiel Fenstergitter, Rollläden oder spezielle Fenster- und Türgriffe einbauen.

Die Gemeinschaft muss dies dann dulden. Sie hat aber ein Recht darauf, dass die Details der Umsetzung abgesprochen werden. Im Streitfall entscheiden dann Gerichte, ob eine konkrete Einbruchsgefahr besteht und ob die Maßnahmen angemessen sind.