Cabrio nicht mit offenem Verdeck parken
Stand: 21.06.2017
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Berlin - Besitzer eines Cabrios sollten ihr Fahrzeug nicht mit offenem Verdeck parken. Im Einzelfall können Versichererungen bei Diebstahl sonst die Leistungen kürzen.
Das Verdeck ihres Cabrios sollten Autofahrer besser immer schließen, wenn sie ihr Fahrzeug unbewacht abstellen. Das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Ansonsten riskieren sie im Einzelfall einen Abzug bei der Versicherungsleistung. Das gilt etwa, wenn das Radio oder schlimmstenfalls das ganze Cabrio geklaut wurde.
Teilkasko zahlt bei Autodiebstahl
Ansonsten ersetzt solche Schäden eine Teilkaskoversicherung. Dabei ist nur fest im oder am Auto Verbautes wie eben ein Autoradio mitversichert, aber auch Zubehör für den ausschließlichen Gebrauch im Auto wie ein Kindersitz. Ein mobiles Navigationsgerät oder ein Handy dagegen nicht. Details dazu regeln die individuellen Vertragsbedingungen. Auch Schäden, die der Dieb beim Einbruch verursacht, trägt die Teilkasko. Der GDV nennt hier etwa ein zerschnittenes Stoffdach.
Fällt dieses einem Vandalismus ohne Diebstahl zum Opfer, greift nur ein Vollkaskoschutz. Der hat in der Regel aber einen vereinbarten Selbstbehalt.