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Bei Kfz-Versicherungswechsel auch auf die Leistung achten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Heilbronn – Wer seine Autoversicherung kündigen will, orientiert sich bei der Suche nach einer neuen Police besser nicht nur am Preis. Vor allem die Leistungen der jeweiligen Anbieter und Tarife nehmen die Autofahrer besser genau unter die Lupe.

Das rät die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI). So könne es etwa sein, dass in neuen Tarifen der sogenannte Rabattretter nicht mehr aufpreisfrei angeboten wird. Der schützt nach einem Schaden davor, zurückgestuft zu werden. Auch die ansonsten nach einem Unfall meist fällige Rückstufung kann im neuen Tarif für den Versicherungsnehmer nachteiliger geregelt sein.

Bis zum Stichtag am 30. November kündigen

In der Regel müssen Kündigungen der Autoversicherung bis zum 30. November vorliegen, denn die Hauptfälligkeit der meisten Tarife ist der 1. Januar. Den Nachweis ihrer Kündigung sollten Autofahrer gut aufheben.

Richtig kündigen: So geht's

Als Nachweis gelten laut GVI Faxprotokolle, Belege von Einschreiben und die Eingangsbestätigung der E-Mail.