Bei diesen Reiseversicherungen lässt sich Geld zurückfordern
Stand: 22.04.2020
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In diesem Jahr werden viele Reisepläne gestrichen werden müssen. Wer bereits eine Reiseversicherung abgeschlossen hat, kann unter Umständen Geld zurückfordern.
Manche Reiseversicherungen verlieren Grundvoraussetzung
Bei einem abgesagten Urlaub wird auch eine dazu gehörende Reiseversicherung sinnlos. Bei vielen Anbietern können Verbraucher sich das Geld zurückholen. Denn wenn Reisen wegen der Corona-Pandemie jetzt gar nicht erst stattfinden, verlieren manche Policen ihre Grundvoraussetzung - und Prämien können zurückgefordert werden, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt.
Dies betrifft den Verbraucherschützern zufolge Reisekranken- und Reisegepäckversicherungen, sofern der Versicherungsschutz nur für die stornierte Reise gelten sollte. Auch bei Reiseabbruchversicherungen gebe es die Prämie zurück. Urlauber, die ihre Reise nicht antreten können, sollten sich an ihren Versicherer wenden, raten die Experten.
Ausnahme bei Reiserücktrittsversicherung
Etwas anders sieht es bei einer Reiserücktrittsversicherung aus. Sie gilt bereits vom Vertragsabschluss an, der üblichweise einige Zeit vor dem Antritt der Reise liegt. Hier komme möglicherweise aber noch eine anteilige Erstattung der Prämie in Frage.