Bauherren brauchen eine spezielle Haftpflichtversicherung
Stand: 02.03.2017
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Hamburg - Bauherren sollten eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Das empfiehlt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg. Der Grund: Sie können für alle Schäden, die von ihrem Grundstück und dem Bau ausgehen, haftbar gemacht werden. Stürzt beispielsweise ein Besucher in eine unbeleuchtete Baugrube, leistet die Versicherung Schadenersatz. Der Versicherungsschutz gilt meistens für maximal zwei Jahre.
Mitversichert ist meist auch die Haftpflicht aus dem Besitz des Grundstückes, erklärt der Verein. Die Bauherrenhaftpflichtpolice springt also auch für Schäden ein, die sich zum Beispiel aus der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers ergeben. Die Police sollte deshalb bereits beim Kauf des Grundstückes abgeschlossen werden. In diesem Fall muss nicht notwendigerweise eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Deckungssumme sollte mindestens auf fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden festgelegt werden. Die Beitragshöhe richtet sich nach den Baukosten. Eigenleistungen müssen gesondert angegeben werden.