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Bauernglatteis auf verschmutzten Straßen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Oberhausen - Verkehrsunfälle durch Matsch und Schlamm, den Traktoren und andere Landwirtschaftsmaschinen auf die Straße schleppen, sind durch die Kfz-Haftpflicht oder die Betriebshaftpflicht des Landwirts versichert, der die Verschmutzung verursacht hat. Fakten zum sogenannten Bauernglatteis erläutert der Bezirksverband Rhein-Ruhr im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Durch Erdklumpen und anderen Schmutz, der von Landmaschinen abfällt, können Straßen in der Erntezeit stellenweise sehr rutschig werden. Wer auf dem schmierigen Schmutz mit seinem Fahrzeug ins Schleudern gerät, muss den BVK-Angaben zufolge für die Schadensregulierung das Bauernglatteis als Unfallursache gegenüber der Kfz-Versicherung oder der Betriebshaftpflicht nachweisen können. Dafür seien Zeugenaussagen, Fotos vom Straßenzustand und ein polizeiliches Unfallprotokoll hilfreich.