Azubis und Studenten meist über Haftpflicht der Eltern versichert
Stand: 24.08.2017
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Berlin - Zwar ist die Privathaftpflicht keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, dennoch ist sie wichtig. Sie springt ein, wenn Versicherte einen Schaden an Dritten oder deren Eigentum verursacht haben. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) darauf hinweist, sind Azubis meist über die Eltern mitversichert und benötigen keinen eigenen Vertrag.
Die Voraussetzungen: Die Eltern haben eine Haftpflichtversicherung, die Kinder einschließt, es ist die erste Berufsausbildung, und der Auszubildende ist nicht verheiratet. Wenn die Ausbildung beendet ist, brauchen die Kinder eine eigene Police.