Autofahrer dürfen bei Umzug ihr Nummernschild behalten
Stand: 02.01.2015
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Berlin - Wer 2015 umzieht und dabei auch den Landkreis wechselt, darf ab sofort das Nummernschild seines Autos behalten. Diese Regelung gilt innerhalb ganz Deutschlands.
Die Pflicht zur so genannten Umkennzeichnung für den neuen Zulassungsbezirk entfällt mit dem Jahreswechsel. Innerhalb einiger Länder galt dies bereits. Der Tarif der Kfz-Versicherung richtet sich nach dem Wohnort.
Ab heute zugelassene Fahrzeuge können später beim Kraftfahrt-Bundesamt online abgemeldet werden. Ermöglicht werden soll dies über neue Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten des Nummernschilds und im Fahrzeugschein sowie den neuen Personalausweis.