Auto überfährt Koffer: Reiseversicherung muss nicht zahlen
Stand: 17.06.2019
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
München – Wird das Reisegepäck im Urlaub versehentlich von einem Auto überfahren, muss die Reiseversicherung für den Schaden nicht aufkommen. So haben die Richter des Amtsgerichts München geurteilt (Az.: 111 C 12296/18).
Eine Frau hatte von ihrer Reiseversicherung Geld für überrollte Gepäckstücke verlangt. Sie hatte angegeben, ihr Reisebegleiter habe ihre Taschen am Tag der Abreise aus dem türkischen Antalya versehentlich überfahren. Der angegebene Schaden: 3.760 Euro. Bei dem Unfall sei ein Kleidersack aus den USA im Wert von 2.500 Euro, eine Aktentasche aus Singapur im Wert von 500 Euro und das Geschenk eines verstorbenen Onkels, ein Montblanc-Füller im Wert von 760 Euro, kaputtgegangen.
Koffer-Überfahren ist kein Versicherungsfall
Das Gericht wies die Klage ab und entschied, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Denn das Gepäck sei weder durch eine Straftat noch durch einen Unfall oder "Feuer- oder Elementarereignisse" zu Schaden gekommen. Daher liege kein Versicherungsfall vor. Die Klägerin hat ihre Berufung gegen das Urteil nach Gerichtsangaben zurückgenommen. Es ist damit rechtskräftig.