Auch bei Unfall mit Sommerreifen im Winter muss die Versicherung oft zahlen
Stand: 03.02.2017
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Papenburg - Autofahrer tragen eine Mitschuld, wenn sie im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind. Liegt jedoch keine grobe Fahrlässigkeit vor, greift der Versicherungsschutz.
Autofahrer können im Winter ihren Versicherungsschutz riskieren, wenn sie ohne Winterreifen unterwegs sind. Doch wenn sie dabei nicht grob fahrlässig handeln, muss unter Umständen die Versicherung dennoch zahlen, wenn es zu einem Unfall kommt. Das lässt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Papenburg ablesen (Az.: 20 C 322/15), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Im Januar war ein Autofahrer gegen 5.00 Uhr morgens von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Seine Versicherung wollte ihm seinen Schaden nur zur Hälfte erstatten. Begründung: Der Mann fuhr auf Sommerreifen.
In Deutschland gilt situative Winterreifenpflicht
Das sah das Gericht anders. Zwar sei es geboten, bei lediglich 1,8 Grad Winterreifen zu nutzen. Doch an jenem Morgen gab es weder Schnee, Glätte oder Regen. Auch habe der Fahrer unterwegs keine Probleme gehabt und sich nicht grob fahrlässig verhalten. So müsse ihm der volle Betrag ersetzt werden. Generell gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht, die sich nicht nach Zeiträumen orientiert. "Das heißt, dass Autofahrer auf Winterreifen fahren müssen, wenn es die winterlichen Straßenverhältnisse gebieten", sagt Rechtsanwalt Frank Häcker vom DAV.