Haftpflichtversicherung kündigen: So geht's
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- So geht die Kündigung der Haftpflichtversicherung
- Haftpflicht kündigen: Kündigungsschreiben
- Kündigungsfristen beachten
- Sonderkündigungsrecht in der Haftpflichtversicherung
- Angebote für Haftpflichtversicherung vergleichen
So geht die Kündigung der Haftpflichtversicherung
Wer anderen einen Schaden zufügt, der haftet dafür mit seinem ganzen (auch zukünftigen) Vermögen. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung lohnt sich damit für jede Person. Sach- und insbesondere Personenschäden können schnell bis in die Millionen gehen.
Mit der Haftpflichtversicherung stellen Verbraucher sicher, dass sie nicht eines Tages vor dem finanziellen Ruin stehen. Doch die Versicherungsbranche unterliegt dem Wandel der Zeit und Tarifangebote und -inhalte ändern sich.
Ein Wechsel des Tarifs kann viele Vorteile bringen, denn nicht selten finden Interessenten im Vergleich eine günstigere und leistungsstärkere private Haftpflichtversicherung. Kündigung und Neuabschluss sollten aber zeitlich aufeinander abgestimmt sein, damit es zu keiner „Versicherungslücke“ kommt.
Haftpflicht kündigen: Kündigungsschreiben
Zudem ist es wichtig, ein korrektes Kündigungsschreiben zu verfassen, damit die Kündigung reibungslos verläuft. Damit alle Formalitäten erfüllt und keine wichtigen Angaben ausgelassen sind, empfiehlt es sich, auf eine Musterkündigung zurückzugreifen. Das unabhängige Verbraucherportal Verivox bietet Ihnen eine kostenlose Vorlage zum Herunterladen an, in der Sie nur wenige Angaben ergänzen müssen. Zudem sollte die Kündigung stets als Einschreiben mit Rückschein versendet werden. So können Streitigkeiten über die Einhaltung der Kündigungsfrist vermieden werden.
Kündigungsfristen beachten
Steht die neue Haftpflichtversicherung fest und wurde der Antrag akzeptiert, kann die alte Privathaftpflicht gekündigt werden. Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung, die Sie meist nur zum „Stichtag 30. November“ wechseln können, sollte die Kündigung der Privathaftpflicht drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit stattfinden. Das genaue Datum der Kündigungsfrist finden Sie in den Vertragsunterlagen Ihrer Haftpflicht. Alternativ kann die Privathaftpflicht auch einfach nur zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden. In diesem Fall finden Sie das Datum der Kündigung meist in der Kündigungsbestätigung, die Ihnen der Versicherer nach Erhalt Ihres Schreibens schickt.
Sonderkündigungsrecht in der Haftpflichtversicherung
Sonderkündigung bei Beitragserhöhung
Es gibt jedoch auch Abweichungen von der normalen Kündigungsfrist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung ohne adäquate Mehrleistung. In dem Schreiben, in dem Versicherte über die Beitragserhöhung unterrichtet werden, werden sie auch auf ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können nach einem Schadenfall kündigen. Das gilt selbst dann, wenn die Höhe des Schadens innerhalb der Selbstbeteiligung lag und der Versicherer nicht leisten musste. Es ist ebenfalls unerheblich, ob die Versicherung den Schaden annimmt oder ablehnt.
Die Kündigungsfrist in beiden Fällen beträgt 4 Wochen ab dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer von der Beitragserhöhung beziehungsweise Schadensregulierung erfahren hat. Um keine Versicherungslücke entstehen zu lassen, muss bei der Sonderkündigung der Vergleich, Abschluss und die Kündigung der alten Haftpflicht innerhalb von 4 Wochen geschehen.
Sonderkündigung bei Doppelversicherung
Eine Sonderregelung bei der Kündigung beziehungsweise Aufhebung der privaten Haftpflichtversicherung betrifft den Fall der Doppelversicherung: Wenn zwei Personen, die jeweils im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung sind, heiraten, kann der „jüngere“ Vertrag sofort gekündigt beziehungsweise aufgehoben werden.
Vertragsende im Todesfall
Eine weitere Besonderheit betrifft die Kündigung im Todesfall: Stirbt der Versicherungsnehmer, genießen die mitversicherten Angehörigen Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit der privaten Haftpflichtversicherung. Kündigen müssen die Angehörigen nicht, da die Versicherung automatisch endet, wenn der nächste Beitrag nicht gezahlt wird. Wenn die Angehörigen die weiteren Beitragszahlungen übernehmen, werden sie dadurch zum neuen Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft.
Angebote für Haftpflichtversicherung vergleichen
Wer seine Privathaftpflicht kündigen will, um den Anbieter zu wechseln, sollte zunächst mit dem Vergleichsrechner ermitteln, ob eine günstigere Haftpflichtversicherung zur Verfügung steht. Dazu muss der Versicherte nur den Familienstand in den Rechner eingegeben. Danach können Preise und Leistungen der Anbieter einfach miteinander verglichen werden.
Neben dem Preis sollten der Leistungsumfang der einzelnen Versicherungen betrachtet werden. Eine Ausfalldeckung ist zum Beispiel für jeden ein sinnvoller Bestandteil der Haftpflichtversicherung. Bei dieser Leistung erhält der Versicherte von der eigenen Privathaftpflicht Geld, wenn ihm jemand Schaden zufügt, der selbst keinen Schadenersatz aufbringen kann.