So melden Sie einen Haftpflichtschaden bei der Versicherung
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Haftpflichtschaden melden und Versicherungsschutz sichern
Schon kleine Unachtsamkeiten können teure Schäden verursachen – etwa dann, wenn Sie bei Bekannten versehentlich eine teure Vase vom Tisch stoßen oder beim Verschütten eines Glases über dem Laptop des Gastgebers einen zerstörerischen Kurzschluss verursachen. Kommt es durch Ihr Verschulden zu einem Sach- oder Personenschaden, haften Sie in der Regel für die Begleichung des Schadens – eine Obergrenze gibt es nicht. Daher ist es wichtig, dass Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen und dieser den Schaden melden. So können Sie im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin abwenden, der durch die Ansprüche eines Geschädigten drohen kann.
Haftpflichtschaden melden: Das Wichtigste im Überblick
- Wenn Sie versehentlich einem Dritten einen Schaden zugefügt haben, sollten Sie prüfen, ob Ihre private Haftpflichtversicherung dafür aufkommt.
- Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich dem Versicherer. Beschreiben Sie den Hergang neutral und detailliert, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
- Strecken Sie dem Geschädigten kein Geld aus eigener Tasche vor – das könnte zu finanziellen Nachteilen führen.
- Welche Schäden sind versichert?
- Zahlt die Haftpflicht jeden Schaden?
- Basis- und Komforttarife
- Frist zur Schadensmeldung
- Wichtige Angaben im Schadensfall
- Was tun bei Rechtsstreit?
- Häufig gestellte Fragen
Privathaftpflicht im Vergleich: So funktioniert es
Um einen Schaden melden zu können, benötigen Sie zuerst einmal die richtige Versicherung. Der Verivox-Onlinerechner hilft Ihnen dabei, sich einen Überblick über verschiedene Versicherungsunternehmen zu verschaffen und unterschiedliche Policen zu vergleichen. Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Befolgen Sie einfach diese 3 Schritte:
- Geben Sie Ihren Familienstand und Ihr Alter ein.
- Ergänzen Sie Angaben zu Ihrem Wohnort und zusätzlichen Leistungen.
- Unser Rechner findet für Sie alle passenden Angebote und lässt Sie für die Policen, die Sie interessieren, einen übersichtlichen Leistungsvergleich durchführen.
Was übernimmt die Haftpflichtversicherung und was nicht?
Wie der Name schon vermuten lässt, gilt die private Haftpflichtversicherung im privaten Umfeld des Versicherungsnehmers. Daraus ergeben sich bestimmte Szenarien, in denen Sie mit dieser Police nicht abgesichert sind.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer etwa bei einem Kundenbesuch einen Schaden verursachen, ist für dessen Begleichung Ihr Arbeitgeber bzw. dessen betriebliche Haftpflicht zuständig. Selbstständige sollten überdies beachten, dass die private Haftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommt, die während der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit entstehen. Daher ist für diese Berufsgruppe der zusätzliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ratsam.
Allerdings gibt es auch im privaten Bereich einige Aktivitäten, die eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung nicht abdeckt. Dazu zählen vor allem das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, die eine eigenständige Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, sowie der Besitz von größeren Haustieren wie Hunden oder Pferden. Für diese können Sie ebenfalls eine entsprechende Versicherung abschließen.
Zahlt die Haftpflicht bei jeder Schadensmeldung?
Mitunter kann es vorkommen, dass trotz erfolgter Schadensmeldung bei der Haftpflicht keine Regulierung stattfindet. Dafür kann es zweierlei Gründe geben:
- Der Schaden fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der privaten Haftpflichtversicherung oder
- Sie haben den Schaden vorsätzlich verursacht, denn die Versicherung springt nur bei einfacher oder grober Fahrlässigkeit ein.
- Informieren Sie sich in unserem Ratgeber dazu, wann eine Privathaftpflicht nicht zahlt.
Basis- und Komforttarife
Je nach Tarif des Versicherers kann der Leistungsumfang einzelner Anbieter unterschiedlich ausfallen. Die meist etwas teureren Komforttarifen enthalten häufig zusätzliche Deckungsbereiche wie beispielsweise die Haftungsübernahme bei
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotels oder Ferienwohnungen,
- der Benutzung von Surfbrettern oder Modellfahrzeugen oder
- Schäden bei Gefälligkeiten wie etwa der Hilfe beim Umzug – denn bei den so genannten Gefälligkeitsschäden hat der Geschädigte eigentlich keinen Haftungsanspruch.
Wann müssen Sie der Haftpflicht einen Schaden melden?
Eine klare Frist gibt es zwar nicht, aber in den Versicherungsbedingungen ist meist zu lesen, dass Sie einen Schadensfall unverzüglich oder ohne schuldhafte Verzögerung bei der Versicherung melden müssen. Ansonsten darf sie die Regulierung verweigern oder ihre Leistungen kürzen. In der Rechtsprechung sind diese Begriffe nicht klar definiert. In der Regel erfüllt der Versicherungsnehmer allerdings seine Pflichten, wenn er den Schaden bei seiner Haftpflicht innerhalb einer Woche meldet.
Dabei kann es auch Ausnahmen geben, etwa wenn Sie direkt nach dem Malheur einen Unfall erleiden und beispielsweise zwei Wochen im Krankenhaus liegen. Im Regelfall müssen Sie keine finanziellen Nachteile befürchten, wenn Sie den Schaden erst danach bei der Haftpflicht melden bzw. die Frist von einer Woche aufgrund dessen verstreichen lassen.
Unser Tipp:
Wenn Sie kurzfristig keine Zeit haben, um eine detaillierte Schadensmeldung zu erstellen, sollten Sie Ihre Haftpflichtversicherung zumindest telefonisch oder per E-Mail kurz informieren und die ausführliche Meldung einige Tage später nachreichen.
Welche Angaben müssen Sie machen, wenn sie einen Haftpflichtfall melden?
Wenn Sie einen Schaden melden, benötigt die Haftpflicht eine genaue Dokumentation des Hergangs des Missgeschicks. Beschränken Sie sich dabei auf objektive Fakten und verzichten Sie auf eigene Bewertungen oder Interpretationen. Die sogenannten „W-Fragen“ helfen Ihnen, den Hergang möglichst vollständig zu schildern:
- Wann ist das Missgeschick passiert?
- Wo genau hat es sich zugetragen?
- Wer ist der Verursacher des Schadens und wer ist der Geschädigte?
- Welcher Schaden ist entstanden?
- Wie hat sich das Missgeschick zugetragen?
Bei Sachschäden ist es hilfreich, die kaputten Gegenstände gleich mit dem Smartphone zu fotografieren und die Fotos per E-Mail an die Versicherung zu schicken. Wenn weitere Daten vorliegen, wie etwa die Originalrechnung des beschädigten Gegenstands, sollten Sie eine Kopie anfertigen und diese ebenfalls mit einreichen.
Handeln Sie nicht vorschnell!
Wenn ein Malheur passiert, ist der Verursacher oft bestrebt, den Schaden möglichst schnell wiedergutzumachen. Doch vorschnelles Handeln kann unter Umständen zu finanziellen Nachteilen führen. Vor allem die zwei wichtigsten Fehler sollten Sie vermeiden:
- Selbst bezahlen. Leisten Sie keine eigenen Zahlungen, sondern überlassen Sie die finanzielle Regulierung der Versicherung. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die berechtigte Entschädigung niedriger ist als der von Ihnen vorgestreckte Betrag, erhalten Sie die Differenz möglicherweise nicht zurück. Ohnehin erfolgt die Regulierung meist innerhalb weniger Tage, wenn eine aussagekräftige Schadensmeldung an die Privathaftpflicht erfolgt ist.
- Konkrete Entschädigungen zusagen. Auch wenn Sie eine konkrete Zahlungssumme zusagen, riskieren Sie einen finanziellen Verlust. Bei einer verbindlichen Zusage kann der Geschädigte den Restbetrag von Ihnen einfordern, wenn die Versicherungsleistung geringer ausfällt.
Am besten entschuldigen Sie sich für das Missgeschick und versichern dem Geschädigten, dass Sie Ihrer Privathaftpflicht den Haftpflichtschaden melden und diese für die Regulierung sorgen wird. Damit zeigen Sie Ihren guten Willen, ohne der Versicherung vorzugreifen.
Was tun, wenn die Sache vor Gericht geht?
Unter Umständen kann es vorkommen, dass die Versicherungsleistung nicht den Erwartungen des Geschädigten entspricht – etwa dann, wenn aufgrund eines Mitverschuldens die Entschädigung gekürzt wird. Wenn in solchen Fällen der Geschädigte vor Gericht zieht und einen höheren Schadenersatz einklagen will, ist der Versicherungsnehmer dennoch auf der sicheren Seite. Grund dafür ist, dass die Versicherung mit der Schadensregulierung auch den Rechtsschutz für ihren Kunden übernimmt.
Damit sind Sie als Verursacher eines Schadens vor zusätzlichen Forderungen geschützt, wenn der Geschädigte mit der Versicherungsleistung nicht einverstanden ist. Denn es gilt der Grundsatz: Sobald die Haftpflichtversicherung den Fall übernimmt, sind direkte Schadenersatzansprüche an den Versicherungsnehmer nicht mehr zulässig.
Unser Tipp:
Falls Sie im Zuge einer Schadensregulierung Forderungen vom Geschädigten oder von dessen Anwalt erhalten, sollte Ihre Haftpflichtversicherung umgehend über den Fall informiert werden. Melden Sie sich nicht selbst bei der Gegenseite, sondern überlassen Sie dem Versicherungsunternehmen die Kommunikation.
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Häufig gestellte Fragen
Um bei der Haftpflichtversicherung eine Schadensmeldung einzureichen, stehen Ihnen meist mehrere Wege offen. Üblicherweise können Sie einen entstandenen Schaden schriftlich, per Fax, E-Mail oder über ein Online-Formular bei der Haftpflicht melden. Vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten sowie die Nummer des Versicherungsvertrags mit anzugeben.
Um einen Schaden zu melden, gilt eine Frist von einer Woche nach Eintritt des Schadensfalls als angemessen. Lassen Sie diese verstreichen, riskieren Sie mitunter, dass die Versicherung die Schadensregulierung verweigert oder zumindest nicht in vollem Umfang zahlt.
Wenn Sie einen Schaden an Ihre Haftpflichtversicherung melden, kommt diese in der Regel für die Zahlung auf, sofern der Schadenfall in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Haben Sie den Schaden jedoch vorsätzlich verursacht oder die Frist für die Schadensmeldung überschritten, kann die Haftpflicht die Regulierung verweigern.
Ihr Schreiben zur Schadensmeldung sollte enthalten:
- Versicherungsdaten, dazu gehören: Name des Versicherungsnehmers sowie Versicherungsnummer, Name des Schadensverursachers, Adressen inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Informationen zum Schaden, wie: Zeit und Ort der Schadensentstehung, Beschreibung des entstandenen Schadens sowie des Schadenshergangs, Auflistung aller beschädigten oder zerstörten Gegenstände
- Nachweise zum Schaden, beispielsweise: Fotos, Videos oder Zeugenaussagen (wichtig: inkl. Signatur)
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