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Top-Schutz im Alter mit der PKV

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Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

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Inhalt dieser Seite
  1. Die PKV im Alter in Kürze
  2. Zuschuss für Rentner
  3. Kosten in der PKV im Alter
  4. So können Rentner die Kosten senken
  5. Häufig gestellte Fragen
  6. Das ist Verivox

Die PKV im Alter in Kürze

  • Rentner zahlen in der privaten Krankenversicherung (PKV) weder die Krankentagegeldversicherung noch die Altersrückstellungen weiter. Das reduziert den Beitrag etwas.
  • Die angesparten Altersrückstellungen mindern die normalen Beitragssteigerungen ab.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt Privatversicherten einen Zuschuss zur Krankenversicherung.
  • Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht mehr möglich.

Was ändert sich bei der PKV im Rentenalter?

Mit Beginn der Rente ändert sich die Beitragszahlung der privaten Krankenversicherung. Auf der einen Seite entfällt für Angestellte der Arbeitgeberanteil. Auf der anderen Seite können Rentner aber auch mit Entlastungen rechnen. Ab diesem Zeitpunkt endet die Krankentagegeldversicherung, so dass hier auch keine Zahlungen mehr fällig werden. Ab dem 60. Geburtstag entfällt außerdem der gesetzliche 10-Prozent-Zuschlag. Dieser Zuschlag ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Beiträge im Alter (ab 65 Jahren) weniger stark ansteigen zu lassen. Der Versicherer spart diese Alterungsrückstellungen an, um die Krankheitskosten im Alter in einem gewissen Umfang aufzufangen.

Zuschuss für Rentner in der privaten Krankenversicherung

Wer eine gesetzliche Rente bezieht, erhält darüber hinaus einen Zuschuss von der Rentenversicherung. Dieser Zuschuss berechnet sich aus dem allgemeinen Betragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (aktuell 14,6 Prozent) plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag (1,7 Prozent, Stand 2024) sowie der individuellen Rente. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt davon die Hälfte. Die Höchstgrenze liegt bei der Hälfte der tatsächlich bezahlen Versicherungsprämie. Den Zuschuss gibt es aber nur auf Antrag. Für die Pflegepflichtversicherung gibt es keinen Zuschuss.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Den Antrag auf den Zuschuss stellt man am besten gleichzeitig mit dem Rentenantrag. Das Formular stellt die Rentenversicherung auf ihrer Website bereit.

Das gilt für Pensionäre

Beamten in Pension zahlt der Staat eine höhere Beihilfe, so dass für sie die Versicherungsbeiträge günstiger werden.
Beamte, die während ihres aktiven Dienstes über die Heilfürsorge des Staates versichert waren, brauchen mit Beginn ihrer Pension eine private Krankenversicherung als Ergänzung zur nun gezahlten Beihilfe. Dies betrifft beispielsweise die PKV für Polizisten.

Kosten in der privaten Krankenversicherung im Alter

Entwicklung und Einfluss auf die Beiträge

Trotz Altersrückstellungen steigen die Beiträge für die PKV im Alter häufig weiter. Die Gründe sind vielfältig. So entstehen durch eine alternde Bevölkerung grundsätzlich mehr Kosten, vor allem durch häufigere Arztbesuche und eine allgemein längere Lebensdauer.
Zudem werden die Kosten im Medizinbereich stetig teurer. Löhne und Materialkosten steigen, durch den medizinischen Fortschritt entstehen neue, aber oft auch teure Therapien und Medizingeräte.

Spartipps: So können Rentner die Kosten der PKV senken

Interner Tarifwechsel

Wenn die Beiträge im Alter zu teuer werden, lohnt es sich, mit dem Versicherer über einen Tarifwechsel zu sprechen. Tarife mit weniger Leistungen sind günstiger. Auf eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus beispielsweise lässt sich leicht verzichten.

In den Standard- und Basistarif wechseln

Günstig sind auch Standard- und Basistarif der privaten Krankenversicherung. Beide Tarife haben einen ähnlichen Leistungsumfang wie die gesetzliche Krankenversicherung und bieten Versicherten eine bezahlbare Möglichkeit der privaten Krankenversicherung.

Der Standardtarif steht nur Versicherten offen, die ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen haben. Die Beiträge sind gedeckelt: Für Einzelpersonen gilt der Höchstbeitrag der GKV, für Ehepaare darf der Beitrag 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags nicht übersteigen. Für langjährig Versicherte sind die Beträge oft günstig.

Der Basistarif richtet sich grundsätzlich an Versicherte mit einem Vertrag seit dem 1.Januar 2009. Es gibt jedoch Ausnahmen: In den Basistarif muss auch aufgenommen werden, wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, Rente oder Pension bezieht oder finanziell hilfsbedürftig im Sinne des Sozialrechts ist.

Auch hier sind die Beiträge gedeckelt auf den Höchstbeitrag der GKV – pro Person. Gelten die Versicherten als hilfsbedürftig, reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte.

Beitragsentlastungstarife

Um die Beiträge im Alter möglichst gering zu halten, bieten die Versicherer auch Beitragsentlastungstarife an. Diese funktionieren ähnlich wie die Altersrückstellungen: Die Versicherten sparen während des gesamten Versicherungszeitraums eine gewisse Summe an, um dann im Alter davon zu profitieren. Interessant sind die Tarife, weil sich der Arbeitgeber daran beteiligt, sofern der Höchstzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist. Auf der anderen Seite gelten die Beitragsentlastungstarife als unflexibel, da sie ein Leben lang weiterbezahlt werden müssen und bei einem Wechsel des Versicherers je nach Tarif der Verlust der angesparten Summe droht.

Ist der Wechsel der PKV in die GKV als Rentner möglich?

Nach dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in die GKV so gut wie ausgeschlossen.

Häufig gestellte Fragen zur PKV im Alter

Im Jahr 2022 betrug der durchschnittliche PKV-Beitrag laut Verband der privaten Krankenversicherungen 529 Euro im Monat. Auch für Versicherte über 65 Jahren blieb der Beitrag durchschnittlich unter 600 Euro pro Monat.

In der Regel bleiben die Beiträge bezahlbar, weil die Versicherungsunternehmen Beitragserhöhungen im Alter durch die gebildeten Altersrückstellungen mildern. Gleichzeitig entfällt der Beitrag zur Altersrückstellung, ebenso die Krankentagegeldversicherung. Wer plant, in die private Krankenversicherung zu wechseln, sollte immer überlegen, wie hoch später seine Alterseinkünfte sein werden. Eine ausführliche Beratung ist daher empfehlenswert.

Wer den Beitrag seiner PKV gar nicht mehr stemmen kann und Zahlungen schuldig bleibt, wechselt in den Notlagentarif, bis die Beitragsschulden beim Versicherer abbezahlt sind. Im Notlagentarif umfasst der Versicherungsschutz nur die Behandlung von Notfällen. Dafür sind die zu zahlende Beiträge nur gering. Bis zum Notlagentarif sollte es jedoch keiner kommen lassen.

Für Versicherte, die sich die regulären Tarife nicht mehr leisten können, bieten die Versicherer sogenannte Sozialtarife an: den Basis- und Standardtarif. Das Sozialamt bezuschusst beide Tarife im Rahmen der Grundsicherung.

Die Rente wird direkt an den Bezieher ausbezahlt. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden vom Versicherten an das Versicherungsunternehmen überwiesen.

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