Wie lange bekommt man Krankengeld?
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Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob der Betroffene Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist. Die Antwort hängt außerdem auch vom Krankheitsverlauf ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Krankengeldbezug beginnt in der Regel ab dem 43. Krankheitstag.
- Die Bezugsdauer ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Erkrankung maximiert.
- Das Krankengeld beträgt höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens und wird um die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gekürzt.
- Wer privat versichert ist, braucht eine Krankentagegeldversicherung. Krankengeld gibt es nur in der GKV.
Unterschied GKV und PKV bei Dauer des Krankengelds
Die Krankengeldzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung erstreckt sich über 78 Wochen. Für dieselbe Erkrankung ist der Bezug auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren maximiert. Kritisch wird es, wenn der Anspruch auf Krankengeld endet, die sogenannte Aussteuerung, aber der Rentenversicherungsträger noch keine Entscheidung bezüglich einer Erwerbsminderungsrente getroffen hat. In diesem Fall hat der Erkrankte ein Problem: Er fällt zunächst durch die Maschen des Sozialversicherungsnetzes in Deutschland. Allerdings sieht der Gesetzgeber im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III), Paragraf 145 eine Lösung vor, das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Diese besondere Form des Arbeitslosengeldes, auch als „Nahtlosigkeitsregelung“ bekannt, sichert die Grundsicherung bis zur finalen Entscheidung. Die Zahlung erfolgt durch das Jobcenter, welches auch die Beiträge zur Krankenversicherung übernimmt.
Die privaten Krankentagegeldversicherungen sehen vertraglich zunächst keine zeitliche Begrenzung vor. Allerdings wird der Versicherer früher oder später anregen, dass sich der Versicherte einer Untersuchung hinsichtlich einer möglichen Berufsunfähigkeit unterzieht. Mit Feststellung der Berufsunfähigkeit endet die Leistungspflicht der privaten Krankentagegeldversicherung.
Wann und wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Anspruch auf Krankengeld haben gesetzlich Versicherte, wenn sie vor Eintritt des Krankheitsfalls Pflichtbeiträge an die Krankenkasse geleistet haben. Für die ersten sechs Wochen der Erkrankung sieht der Gesetzgeber eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber vor. Allerdings muss zum Eintritt der Krankheit das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen bestanden haben.
Ab dem 43. Tag fließt dann das Krankengeld. Angenommen, die Krankheit ist nach 16 Wochen auskuriert, tritt aber nach einem weiteren Vierteljahr wieder auf, in diesem Fall setzt sich die Krankengeldzahlung fort. Die Dauer der bisher geleisteten Zahlungen wird angerechnet. In der Summe kann der Versicherte innerhalb von drei Jahren bis zu 78 Wochen Krankengeld beziehen, bevor die Aussteuerung erfolgt.
Ein Wort zur Höhe beim Krankengeld
Viele gesetzlich Krankenversicherte machen sich keine Gedanken darüber, wie hoch die Krankengeldzahlung ausfällt. Die Zahlung dieser Leistung ist auf 70 Prozent des Brutto-Arbeitsentgeltes, maximal auf 90 Prozent des Nettoeinkommens beschränkt. Für Bezieher von Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze geht die Schere zwischen Nettoeinkommen und Krankentagegeld mit steigendem Einkommen noch weiter auseinander. Aber auch Bezieher niedriger Einkommen werden sehr schnell die Lücke spüren. Mitglieder der PKV müssen dazu noch berücksichtigen, dass das Krankentagegeld den Beitrag zur privaten Krankenversicherung mitfinanzieren muss. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind während des Bezuges beitragsfrei. Die übrigen Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Krankengeld abgezogen.
Vor allem für Selbstständige und Freiberufler kann sich eine Krankentagegeldversicherung lohnen.