Welche Impfungen werden von der PKV übernommen?
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Das Thema Impfen steht üblicherweise im Herbst auf der Agenda vieler Bundesbürger. Im Herbst ist es an der Zeit für die jährliche Grippeschutzimpfung. Allerdings bekommt diese zunehmend im Frühjahr Konkurrenz durch eine Zeckenimpfung. Die Zahl derer, die sich aufgrund von Auslandsaufenthalten gegen Gelbfieber oder ähnliches impfen lassen, fällt deutlich geringer aus. Für welche Impfungen kommt aber die private Krankenversicherung auf und , welche Kosten müssen die Versicherten selbst tragen?
Das Wichtigste in Kürze
- Die private Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für Impfungen, die von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlen werden.
- Der Impfkalender der STIKO gibt einen Überblick, wann welche Impfungen fällig sind.
- Auch die Impfung gegen COVID-19 wird von privaten Krankenkassen bezahlt.
- Bei Impfungen für Auslandsreisen gelten je nach Versicherungs-Tarif Sonderregelungen.
PKV orientiert sich bei der Kostenübernahme an der Empfehlung der STIKO
Die STIKO, die Ständige Impfkommission, gibt Empfehlungen heraus, gegen welche Erkrankungen sich die Bundesbürger impfen lassen sollten. Standardmäßig zählen dazu:
- Diphterie
- Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
- Grippe
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Tuberkulose
- Hepatitis B
- Masern/Mumps/Röteln
- Pertussis (Keuchhusten)
- Tetanie (Wundstarrkrampf)
- Varizellen (Windpocken)
Für diese Impfungen übernehmen die privaten Krankenversicherer die Kosten ohne Wenn und Aber. Die Impfempfehlungen werden im Impfkalender der STIKO zusammengefasst und geben einen Überblick, wann welche Impfungen entsprechend des jeweiligen Alters fällig wären.
Personengruppe
|
Impfung gegen
|
---|---|
Babys und Kleinkinder (0-4 Jahre) | Diphterie |
Haemophilus influenzae Typ b | |
Hepatitis B | |
Masern/Mumps/Röteln | |
Meningokokken C | |
Pertussis | |
Pneumokokken | |
Poliomyelitis | |
Rotaviren | |
Tetanus | |
Varizellen | |
Kinder und Jugendliche (5-17 Jahre) | Diphterie (Auffrischung) |
HPV – Humane Papillomviren | |
Pertussis (Auffrischung) | |
Poliomyelitis (Auffrischung) | |
Tetanus (Auffrischung) | |
Erwachsene (ab 18 Jahre) | Diphterie (Auffrischung) |
Masern (unter bestimmten Umständen) | |
Pertussis (Auffrischung) | |
Tetanus (Auffrischung) | |
Rentner (ab 60 Jahre) | Diphterie (Auffrischung) |
Herpes zoster | |
Influenza/Grippe (jährlich) | |
Meningokokken C | |
Tetanus (Auffrischung) |
Impfung gegen COVID-19
Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 für Personen ab 18 Jahren. Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren sollten nur geimpft werden, wenn sie aufgrund von Vorerkrankungen, wie beispielsweise Diabetes oder chronische Lungenerkrankungen, ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf der COVID-19-Erkrankung haben.
Da diese Impfung von der STIKO empfohlen wird, werden die Kosten dafür natürlich auch von der PKV übernommen. Auch die Kosten für die Antigen-Schnelltests werden von den Krankenversicherungen übernommen.
Impfungen bei Auslandsreisen
Die im oberen Abschnitt aufgeführten Impfoptionen beziehen sich auf das Inland. Mögliche Impfungen bei Auslandsreisen werden von den Versicherern unterschiedlich, teilweise sogar tarifabhängig gehandhabt. Zwei Formulierungen in den Versicherungsbedingungen entscheiden darüber, ob eine Impfung für einen Auslandsaufenthalt bezahlt wird oder nicht.
Formulierung 1: „Als Versicherungsfall gelten auch Schutzimpfungen […] einschließlich der Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen.“ Steht dieser Satz in den Versicherungsbedingungen, ist der Versicherungsnehmer auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Sein Versicherer zahlt.
Nicht ganz so kundenfreundlich ist dagegen diese Aussage:
Formulierung 2: „Erstattungsfähig sind […] Schutzimpfungen mit Ausnahme von Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen.“ Wer diesen Satz in seinen Versicherungsbedingungen liest, hat weniger Grund zur Freude. Für ihn bedeutet das, er muss die Kosten für die Impfung selbst tragen. Allerdings halten sich die Aufwendungen in Grenzen. Für eine Gelbfieberimpfung zum Beispiel berechnen die Mediziner rund 60 Euro.
Die Kostenübernahme bei Auslandsreisen ist allerdings nicht so eindeutig. Während einige private Krankenversicherer die Kostenübernahme bei privaten Auslandsreisen ablehnen, erstatten sie die Kosten auf der anderen Seite, wenn der Versicherungsnehmer aus beruflichen Gründen in das Ausland reisen muss oder möchte.
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