Was zahlt die private Krankenkasse bei Rückenschmerzen?
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Rückenschmerzen gelten als eine der großen Volkskrankheiten. Die Ursachen sind vielfältig. Sie können von einer schlechten Körperhaltung herrühren, durch Unregelmäßigkeiten in der Wirbelsäule hervorgerufen werden, aus Zahnproblemen resultieren oder durch einen Bandscheibenvorfall begründet sein. Was die private Krankenkasse bei Rückenschmerzen bezahlt, hängt auch von den Ursachen und den Symptomen ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Leistungen der privaten Krankenkasse bei Rückenschmerzen lassen sich nicht pauschal nennen.
- Ausschlaggebend für die Kostenerstattung ist der Hilfsmittelkatalog des jeweiligen Tarifs, nach dem der Patient versichert ist.
- Der Hilfsmittelkatalog kann von Tarif zu Tarif abweichen. Tarife mit offenen Hilfsmittelkatalogen sind in der Regel teurer.
- Grundsätzliche Leistungen, gerade bei operativen Behandlungen von Bandscheibenvorfällen, sind grundsätzlich versichert.
Die Standardleistungen
Einige Behandlungsansätze sind bei Rückenschmerzen Standard. Dazu zählen beispielsweise vom Arzt verschriebene Medikamente, eventuell chiropraktische Behandlungen oder, wenn es gar nicht anders geht, auch operative Eingriffe. Gerade wenn die Rückenschmerzen durch einen Bandscheibenvorfall ausgelöst werden, ist ein stationärer Aufenthalt mit Operation und anschließender Reha-Maßnahme nicht auszuschließen. In diesem Fall gibt es keine Diskussionen, die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Rahmen der Heilbehandlung.
Die Kostenübernahme für schmerzlindernde Salben ist allerdings nicht gegeben, da diese ohne Rezept erhältlich sind. Manch einer greift darauf zurück, wenn etwa die Gartenarbeit ihren schmerzhaften Tribut fordert.
Der Hilfsmittelkatalog: tarifbedingte Unterschiede bei den Leistungen
Ob eine private Krankenversicherung Leistungen erbringt, hängt auch davon ab, wie der Heil- und Hilfsmittelkatalog formuliert ist. Es wird zwischen geschlossenen Hilfsmittelkatalogen, offenen und gemischten Hilfsmittelkatalogen unterschieden.
Der geschlossene Hilfsmittelkatalog gibt genau vor, welche Hilfsmittel erstattungsfähig sind. Die Einstiegsformulierung lautet „Als Hilfsmittel gelten ausschließlich: …“ Für nicht aufgeführte Hilfsmittel besteht auch kein Erstattungsanspruch.
Ein offener Hilfsmittelkatalog ist beispielsweise folgendermaßen formuliert: „Hilfsmittel (außer Brillen und Kontaktlinsen), hierunter fallen technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Erstattet werden auch Aufwendungen für das Ausleihen von Hilfsmitteln (bis max. zur Kostenhöhe des Anschaffungspreises) und zur Reparatur oder Wartung der Hilfsmittel, jedoch keine Batterien für Hörgeräte.“
Eine pauschale Aussage, welche Kosten die private Krankenversicherung bei Rückenschmerzen übernimmt, ist daher nicht möglich. Unterschiedlichen Tarifen einer Gesellschaft können unterschiedliche Hilfsmittelkataloge zugrunde liegen. Es macht daher vor der Auswahl einer privaten Krankenversicherung Sinn, sich mit den Hilfsmittelkatalogen der jeweiligen Anbieter zu beschäftigen. Auch wenn ein Tarif mit offenem Hilfsmittelkatalog in der Regel teurer ist, kann es sich langfristig im Krankheitsfall auszahlen, wenn nicht nur die Basisleistungen abgedeckt sind.
Der Auszug aus einem Gerichtsurteil des AG Meldorf vom August 2013 zeigt die Problematik auf:
„Die streitgegenständlichen Hilfsmittel sind von dem vom Beklagten gewährten Versicherungsschutz jedoch nicht umfasst. Art und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem mit dem Beklagten geschlossenen Versicherungsvertrag und den diesem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungs- und Tarifbedingungen ….“ (AG Meldorf, AZ 84 C 675/13). Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung war eine Verschreibung medizinisch notwendiger, aber eben nicht im Hilfsmittelkatalog aufgeführter Dinge wie Toilettensitz, Unterarmgehhilfe, Greifzange und Strumpfanziehhilfe.
Ob bei Rückenschmerz beispielsweise die Kosten für einen Stehtisch übernommen werden oder orthopädische Stützen gezahlt werden, kommt auf den Tarif an. Patienten sollten sich nicht darauf verlassen, dass der Versicherer die Kosten für ein Hilfsmittel bei Rückenschmerzen übernimmt, nur weil der Arzt dieses verschrieben hat. Im Zweifelsfall hilft es, im Vorfeld mit dem Versicherer zu sprechen und abzuklären, welche möglichen Alternativen sich aus dem Hilfsmittelkatalog ergeben.
Spezielle Therapiezentren für Rückenschmerzen kooperieren mit einigen privaten Versicherern
Es gibt in Deutschland an zahlreichen Orten spezielle Forschungs- und Therapiezentren für die Behandlung von Rückenschmerzen. Die Behandlung beinhaltet die Diagnose, bis zu 24 Therapiesitzungen und die Abschlussdiagnose. Die Kosten für eine solche Therapie belaufen sich auf rund 1.100 Euro. Allerdings kooperieren einige private Krankenversicherer mit diesen Therapiezentren und übernehmen, ebenso wie einige Krankenkassen, die Kosten dafür.