Wann ist die Beitragserhöhung in der PKV unwirksam?
Stand: 08.04.2025
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Die privaten Krankenversicherungen heben immer wieder die Versicherungsprämie an. Wenn die Beitragserhöhung jedoch nicht bestimmten Vorgaben entspricht, kann sie unwirksam sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn der Versicherer eine Beitragssteigerung lediglich mit allgemeinen Phrasen begründet, ist diese unwirksam.
- Kalkuliert die Versicherung anfangs bewusst mit zu niedrigen Beiträgen, kann die Beitragserhöhung ebenfalls unwirksam sein.
- Die Versicherung kann den Beitrag nur erhöhen, wenn die Kostensteigerung den gesetzlich vorgeschriebenen beziehungsweise im Vertrag genannten Schwellenwert unterschreitet.
- Wer die Rechtmäßigkeit einer Beitragssteigerung anzweifelt, sollte einen Anwalt aufsuchen und seine Versicherungsunterlagen überprüfen lassen.
Wann ist eine Beitragserhöhung durch die private Krankenversicherung unwirksam?
Erhöht eine Versicherungsgesellschaft ihre Beiträge, muss sie strenge Auflagen erfüllen. Es ist beispielsweise notwendig, dass ein unabhängiger Treuhänder die Beitragssteigerung überprüft und der Erhöhung zustimmt. Hält sich die private Krankenversicherung (PKV) nicht an die geltenden Vorschriften, ist die Anpassung unwirksam. Es gibt verschiedene Ursachen, die dazu führen können, dass eine Beitragserhöhung unwirksam ist.
Mangelhafte oder fehlende Begründung
Nach Paragraph 203, Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist die Versicherung dazu verpflichtet, jede Erhöhung zu begründen. Diese Begründung muss zwar nicht ausführlich erfolgen, der Versicherer muss jedoch zumindest die Rechnungsgrundlage darlegen. Darüber hat der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen entschieden (IV ZR 294/19 / IV ZR 314/19).
Beiträge bewusst zu niedrig kalkuliert
Um möglichst viele Menschen zu einem Vertragsabschluss zu bewegen, kam es in der Vergangenheit vor, dass die Versicherer mit zu geringen Prämien kalkuliert haben. Verlangt die Versicherungsgesellschaft anschließend ausschließlich eine Beitragssteigerung, weil die falsch berechneten Beiträge nicht ausreichen, kann dies die Beitragssteigerung ebenfalls unwirksam machen.
Notwendige Schwellenwerte wurden nicht überschritten
Private Krankenversicherungen dürfen die Beiträge lediglich anheben, wenn sich die Prämienanpassung durch höhere Krankheitskosten oder eine gestiegene Lebenserwartung ihrer Kunden rechtfertigen lässt. Ausschlaggebend ist in diesem Zusammenhang Paragraph 155 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Dort heißt es in Absatz 3, dass eine Abweichung von mindestens zehn Prozent vorliegen muss, die nicht nur als vorübergehend anzusehen ist. Ergibt sich die Beitragssteigerung durch eine höhere Lebenserwartung der Versicherten, gilt ein Schwellenwert von fünf Prozent. Die Versicherer können aber im Vertrag auch andere Schwellenwerte vereinbaren.
Wie kann ich eine Beitragserhöhung der PKV zurückfordern?
In einem solchen Fall können Versicherungsnehmer die zu viel gezahlte Summe nebst Zinsen zurückverlangen. Es gilt jedoch eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem das Schreiben der Versicherung über die Beitragserhöhung zugestellt wurde.
Zweifelhafte Beitragssteigerungen von einem Anwalt prüfen lassen
Da eine Beitragserhöhung in der PKV nicht immer rechtens ist, sollten Betroffene sich im Zweifelsfall an einen Anwalt wenden. Dieser kann einschätzen, ob die Versicherung die Voraussetzung für die Erhöhung des Beitrags erfüllt hat. Versicherungsnehmer können dies in der Regel nicht selbst erkennen. Es genügt auch nicht, der Beitragserhöhung einfach zu widersprechen.
Der Anwalt wird im Fall einer unwirksamen Beitragserhöhung zu viel bezahlte Beiträge zurückfordern. Notfalls setzt er die Interessen seines Mandanten in einem Gerichtsverfahren durch. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, muss sich um die Gerichtskosten keine Gedanken machen.
Außerdem bietet die Verbraucherzentrale eine Überprüfung von Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung an. Diese kostet 95 Euro.
Beiträge für die private Krankenversicherung senken: Diese Möglichkeiten gibt es
Auch wenn eine von der Versicherung angekündigte Beitragssteigerung wirksam ist, haben Privatversicherte verschiedene Optionen, um die Höhe der Prämie zu senken.
- Kündigung / Wechsel des Versicherers: Grundsätzlich haben Versicherte bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Es ist aber in den wenigsten Fällen ratsam, die private Krankenversicherung zu kündigen und das Versicherungsunternehmen zu wechseln. Bei einer Kündigung gehen mindestens teilweise die Altersrückstellungen verloren. Außerdem verlangt ein neuer Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung, was mit zunehmendem Alter mit höheren Risikozuschlägen verbunden ist.
- Tarifwechsel: Versicherte können jederzeit innerhalb des Versicherungsunternehmens in einen Tarif mit weniger Leistungen wechseln, um die Beiträge zu senken. Es empfiehlt sich, in diesem Fall den aktuellen Tarif kritisch zu betrachten: Muss es wirklich die Chefarztbehandlung im Krankenhaus sein? Ist die Heilpraktikerbehandlung nicht doch überflüssig?
- Erhöhung des Selbstbehalts: Wer selten zum Arzt muss, kann unter Umständen den Selbstbehalt seines Tarifs erhöhen. Dadurch werden die monatlichen Beiträge der privaten Krankenversicherung günstiger, der Gang zum Arzt aber teurer. Bei einer Selbstbeteiligung von 100 Euro zahlen Sie beispielsweise 100 Euro an der Arztrechnung selbst, die Versicherung übernimmt nur den Rest.