So funktioniert die Beitragsrückerstattung in der PKV
Stand: 12.03.2025
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Viele private Krankenversicherungen bieten eine Beitragsrückerstattung an. Versicherungsnehmer sollten genau durchrechnen, ob sich dies für sie lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Krankenversicherer zahlen eine Beitragsrückerstattung, wenn der Versicherte im betreffenden Jahr keine Krankheitskosten zur Übernahme eingereicht hat.
- Viele Versicherer knüpfen die Rückerstattung an die Bedingung, dass das Unternehmen ausreichend hohe Überschüsse für die Rückzahlung von Prämien erwirtschaftet hat.
- Versicherungsnehmer sollten berücksichtigen, dass eine Beitragsrückerstattung die steuermindernden Sonderausgaben reduziert und damit einen steuerlichen Nachteil bringen kann.
Was ist eine Beitragsrückerstattung?
Bei einer Beitragsrückerstattung (BRE) zahlt die private Krankenversicherung (PKV) dem Versicherungsnehmer einen Teil der Versicherungsprämien zurück, wenn dieser über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen eingereicht hat.
Meist betrifft dies nur Rechnungen für Medikamente oder Arztbesuche. Vorsorgeuntersuchungen oder -maßnahmen wie Impfungen werden in der Regel vom Versicherer übernommen, ohne dass es die Beitragsrückerstattung gefährdet.
BRE muss nicht mit Ihrem Arbeitgeber geteilt werden
Die Beitragsrückerstattung erhalten Sie zu 100 Prozent, auch wenn Ihr Arbeitgeber sich an den Beiträgen der PKV beteiligt.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Beitragsrückerstattung erfüllen?
Um Beiträge zurückerstattet zu bekommen, müssen Versicherungsnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese legt die Versicherung in ihren Tarifen fest. Häufig handelt es sich um die folgenden Bedingungen:
- Der Versicherte darf ein Jahr lang keine Rechnungen zur Erstattung einreichen. Davon ausgenommen sind bei vielen Anbietern Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen.
- Das Versicherungsverhältnis darf nicht gekündigt sein.
- Es darf kein Beitragsrückstand bestehen.
Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung?
Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist in den Tarifen der einzelnen Versicherungen geregelt. Marktüblich sind je nach Anbieter ein bis drei Monatsbeiträge. Manche Versicherungen legen eine auf die Jahresprämie bezogene prozentuale Rückerstattung fest – beispielsweise 15 Prozent.
Der Versicherer kann Rückerstattungen auch je nach Tarif einzeln berechnen. Besteht eine private Krankenversicherung zum Beispiel aus einem Zahntarif und einem Tarif für ambulante Leistungen, können Versicherte sich Beiträge im Zahntarif rückerstatten lassen, wenn sie in einem Jahr keine zahnärztliche Behandlung bei der Versicherung eingereicht haben. Waren sie in diesem Jahr jedoch bei einem Arzt, entfällt für diesen Tarif die Rückzahlung von Beiträgen.
Beitragsrückerstattungen werden in der Regel im Folgejahr ausbezahlt.
Ist die Beitragsrückerstattung garantiert?
Erfolgsabhängige BRE
Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten ihren Kunden eine sogenannte erfolgsabhängige Rückerstattung von Beiträgen an. Das bedeutet, dass die Versicherung nur dann Rückzahlungen leistet, wenn sie im betreffenden Jahr so viele Überschüsse erwirtschaftet hat, dass sie einen Teil davon an ihre Kunden weitergeben kann. Bei diesem Modell hat der Versicherte keinen Rechtsanspruch auf Zahlung der Rückerstattung.
Erfolgsunabhängige BRE
Einzelne Versicherungsunternehmen gewähren eine garantierte Beitragsrückerstattung. In diesem Fall erstattet der Versicherer die tariflichen Rückerstattungen, sobald der Versicherungsnehmer die dazugehörigen Voraussetzungen erfüllt – und zwar unabhängig davon, wie hoch die erwirtschafteten Überschüsse ausgefallen sind.
Wie wirken sich Beitragsrückerstattungen auf die Steuer aus?
Versicherungsnehmer sollten beachten, dass die Beitragsrückerstattung bei der privaten Krankenversicherung Auswirkungen auf die Einkommensteuer hat.
Steuerpflichtige können die Kosten für ihre Krankenversicherung im Rahmen der Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Eine Beitragsrückerstattung muss jedoch in der Steuererklärung ebenfalls angegeben werden. Sie wird für die Steuerberechnung von den gezahlten Beiträgen abgezogen. Lesen Sie mehr zum Thema Private Krankenversicherung steuerlich absetzbar.
Steuernachteil für Selbstzahler
Wer eine Arztrechnung aus eigener Tasche bezahlt, um später in den Genuss der Beitragsrückerstattung zu kommen, tappt unter Umständen in eine Steuerfalle. Dies liegt daran, dass die Rückerstattung die Sonderausgaben mindert. Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft die möglichen Auswirkungen:
Behandlungskosten
|
300 Euro
|
---|---|
davon selbst bezahlt | 300 Euro |
Beitragsrückerstattung | 400 Euro |
Steuernachteil durch Beitragsrückerstattung bei 40 % Steuersatz | 160 Euro |
Verbleibende Beitragsrückerstattung nach Steuerabzug | 240 Euro |
In diesem Beispiel wäre die Beitragsrückerstattung nach Steuern niedriger als die selbst gezahlten Behandlungskosten. Damit wäre es für den Versicherten lohnender, auf die Rückerstattung zu verzichten und die Rechnung für die Behandlungskosten bei der Krankenversicherung einzureichen.
Selbst gezahlte Behandlungskosten können zwar als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dafür muss aber die zumutbare Eigenbelastung überschritten sein. Diese Grenze beträgt je nach Einkommen und Zahl der Kinder zwischen 1 und 7 Prozent des Einkommens.
Damit lohnt sich die Beitragsrückerstattung vor allem dann, wenn im betreffenden Jahr überhaupt keine Krankheitskosten entstanden sind. Liegen Behandlungskosten vor, sollten Versicherte prüfen, ob auch nach Berücksichtigung des Steuereffektes die Rückerstattung höher ist als die Kosten.
Gibt es die Beitragsrückerstattung auch bei Krankenkassen?
Auch Krankenkassen bieten Wahltarife mit Beitragsrückerstattung an. Ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung zahlen die Krankenkassen die Beitragsrückerstattung in unterschiedlicher Höhe, wenn die Versicherten ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Es gilt jedoch eine Höchstgrenze von 600 Euro.
Fazit: Wann lohnt sich die Beitragsrückerstattung?
Ein Tarif mit Beitragsrückerstattung lohnt sich für Menschen, die sehr selten zum Arzt müssen. Es empfiehlt sich jedoch ausdrücklich nicht, auf einen Arztbesuch zu verzichten, nur um die Beitragsrückerstattung zu erhalten. Außerdem sollte ein Tarif mit Beitragsrückerstattung nicht mit einem Aufpreis verbunden sein.
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