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So funktioniert die Beitragsrückerstattung in der PKV

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Viele private Krankenversicherungen bieten eine Beitragsrückerstattung an. Versicherungsnehmer sollten genau durchrechnen, ob sich dies für sie lohnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankenversicherer zahlen eine Beitragsrückerstattung, wenn der Versicherte im betreffenden Jahr keine Krankheitskosten zur Übernahme eingereicht hat.
  • Viele Versicherer knüpfen die Rückerstattung an die Bedingung, dass das Unternehmen ausreichend hohe Überschüsse für die Rückzahlung von Prämien erwirtschaftet hat.
  • Versicherungsnehmer sollten berücksichtigen, dass eine Beitragsrückerstattung die steuermindernden Sonderausgaben reduziert und damit einen steuerlichen Nachteil bringen kann.

Was ist eine Beitragsrückerstattung?

Bei einer Beitragsrückerstattung (BRE) zahlt die private Krankenversicherung (PKV) dem Versicherungsnehmer einen Teil der Versicherungsprämien zurück, wenn dieser über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen eingereicht hat.

Meist betrifft dies nur Rechnungen für Medikamente oder Arztbesuche. Vorsorgeuntersuchungen oder -maßnahmen wie Impfungen werden in der Regel vom Versicherer übernommen, ohne dass es die Beitragsrückerstattung gefährdet.

Behandlungskosten
300 Euro
davon selbst bezahlt 300 Euro
Beitragsrückerstattung 400 Euro
Steuernachteil durch Beitragsrückerstattung bei 40 % Steuersatz 160 Euro
Verbleibende Beitragsrückerstattung nach Steuerabzug 240 Euro

In diesem Beispiel wäre die Beitragsrückerstattung nach Steuern niedriger als die selbst gezahlten Behandlungskosten. Damit wäre es für den Versicherten lohnender, auf die Rückerstattung zu verzichten und die Rechnung für die Behandlungskosten bei der Krankenversicherung einzureichen.

Selbst gezahlte Behandlungskosten können zwar als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dafür muss aber die zumutbare Eigenbelastung überschritten sein. Diese Grenze beträgt je nach Einkommen und Zahl der Kinder zwischen 1 und 7 Prozent des Einkommens.

Damit lohnt sich die Beitragsrückerstattung vor allem dann, wenn im betreffenden Jahr überhaupt keine Krankheitskosten entstanden sind. Liegen Behandlungskosten vor, sollten Versicherte prüfen, ob auch nach Berücksichtigung des Steuereffektes die Rückerstattung höher ist als die Kosten.

Gibt es die Beitragsrückerstattung auch bei Krankenkassen?

Auch Krankenkassen bieten Wahltarife mit Beitragsrückerstattung an. Ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung zahlen die Krankenkassen die Beitragsrückerstattung in unterschiedlicher Höhe, wenn die Versicherten ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Es gilt jedoch eine Höchstgrenze von 600 Euro.

Fazit: Wann lohnt sich die Beitragsrückerstattung?

Ein Tarif mit Beitragsrückerstattung lohnt sich für Menschen, die sehr selten zum Arzt müssen. Es empfiehlt sich jedoch ausdrücklich nicht, auf einen Arztbesuch zu verzichten, nur um die Beitragsrückerstattung zu erhalten. Außerdem sollte ein Tarif mit Beitragsrückerstattung nicht mit einem Aufpreis verbunden sein.