So funktioniert die Beitragsrückerstattung in der PKV
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Viele private Krankenversicherung bieten eine Beitragsrückerstattung an. Versicherungsnehmer sollten genau durchrechnen, ob sich dies für sie lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Krankenversicherer zahlen eine Beitragsrückerstattung, wenn der Versicherte im betreffenden Jahr keine Krankheitskosten zur Übernahme eingereicht hat.
- Viele Versicherer knüpfen die Rückerstattung an die Bedingung, dass das Unternehmen ausreichend hohe Überschüsse für die Rückzahlung von Prämien erwirtschaftet hat.
- Versicherungsnehmer sollten berücksichtigen, dass eine Beitragsrückerstattung die steuermindernden Sonderausgaben reduziert und damit einen steuerlichen Nachteil bringen kann.
Beitragsrückerstattung in der PKV: Was ist das?
Wenn eine private Krankenversicherung (PKV) dem Versicherungsnehmer eine Beitragsrückerstattung einräumt, zahlt sie einen Teil der Versicherungsprämie wieder zurück, wenn dieser über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen eingereicht hat.
Mit der Beitragsrückerstattung bietet die private Krankenversicherung nicht nur gesunden Versicherten einen finanziellen Vorteil, sondern verfolgt auch eigene wirtschaftliche Ziele. Die Aussicht auf eine spätere Rückerstattung soll Versicherungsnehmer dazu bewegen, Therapeutenrechnungen mit kleineren Beträgen selbst zu bezahlen anstatt sie bei der Versicherung einzureichen. Dies erspart der Versicherung nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand – und der ist gerade bei Kleinbeträgen im Verhältnis zur Rechnungssumme oft sehr hoch.
Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung?
Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist in den Tarifen der einzelnen Versicherungen geregelt. Marktüblich sind je nach Anbieter ein bis drei Monatsbeiträge. Manche Versicherungen legen statt der Anzahl der Monatsbeiträge eine auf die Jahresprämie bezogene prozentuale Rückerstattung – beispielsweise 15 Prozent – fest.
In manchen Tarifen betrifft die Beitragsrückerstattung nur einen Teil der monatlichen Prämie, die sich aus unterschiedlichen Bausteinen wie ambulante Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, zahnmedizinische Leistungen oder Heilpraktikerleistungen zusammensetzt. So kann es durchaus vorkommen, dass ein Versicherer Rückerstattungen nur auf den Prämienanteil für ambulante und zahnmedizinische Behandlungen, nicht aber auf den Anteil für Krankenhausaufenthalte gewährt. Auch auf den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag zur Altersvorsorge in Höhe von 10 Prozent gewähren viele Versicherer keine Rückerstattung.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Beitragsrückerstattung erfüllen?
Um Beiträge zurückerstattet zu bekommen, müssen Versicherungsnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese legt die Versicherung in ihren Tarifen fest. Häufig handelt es sich um die folgenden Bedingungen:
- Im tariflich festgelegten Zeitraum darf der Versicherte keine Rechnungen zur Erstattung einreichen. Davon ausgenommen sind bei manchen Anbietern Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen.
- Das Versicherungsverhältnis muss über das ganze Jahr bestehen.
- Es darf kein Beitragsrückstand bestehen.
Ist die Beitragsrückerstattung garantiert?
Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten ihren Kunden eine so genannte erfolgsabhängige Rückerstattung von Beiträgen an. Das bedeutet, dass die Versicherung nur dann Rückzahlungen leistet, wenn sie im betreffenden Jahr so viele Überschüsse erwirtschaftet hat, dass sie einen Teil davon an ihre Kunden weitergeben kann. Bei diesem Modell hat der Versicherte keinen Rechtsanspruch auf Zahlung der Rückerstattung, auch wenn er die tariflich vorgegebenen Bedingungen eingehalten hat.
Einzelne Versicherungsunternehmen gewähren eine garantierte Beitragsrückerstattung. In diesem Fall erstattet der Versicherer die tariflichen Rückerstattungen, sobald der Versicherungsnehmer die dazugehörigen Voraussetzungen erfüllt – und zwar unabhängig davon, wie hoch die erwirtschafteten Überschüsse ausgefallen sind.
Wie wirken sich Beitragsrückerstattungen auf die Steuer aus?
Versicherungsnehmer sollten beachten, dass die Beitragsrückerstattung bei der privaten Krankenversicherung auch Auswirkungen auf die Einkommensteuer haben kann.
Grund dafür ist, dass Steuerpflichtige die Kosten für ihre Krankenversicherung im Rahmen der Sonderausgaben steuermindernd geltend machen können. Eine Beitragsrückerstattung rechnet jedoch das Finanzamt auf die geltend gemachten Krankenversicherungsbeiträge an, so dass die Steuerersparnis entsprechend geringer ausfällt.
Steuernachteil für Selbstzahler
Wer eine Arztrechnung aus eigener Tasche zahlt, um später in den Genuss der Beitragsrückerstattung zu kommen, tappt unter Umständen in eine Steuerfalle: Während die Rückerstattung den Steuervorteil sofort mindert, lassen sich die selbst gezahlten Behandlungskosten erst dann als außergewöhnliche Belastung (AGB) steuerlich geltend machen, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten ist. Diese Grenze beträgt je nach Einkommen und Zahl der Kinder zwischen 1 und 7 Prozent des Einkommens.
Damit kann es vorkommen, dass die selbst gezahlten Behandlungskosten keinen steuerlichen Vorteil bringen, während eine Rückerstattung die Sonderausgaben mindert. Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft die möglichen Auswirkungen:
Behandlungskosten
|
300 Euro
|
---|---|
davon selbst bezahlt | 300 Euro |
Beitragsrückerstattung | 400 Euro |
Steuernachteil durch Beitragsrückerstattung bei 40 % Steuersatz | 160 Euro |
Verbleibende Beitragsrückerstattung nach Steuerabzug | 240 Euro |
In diesem Beispiel wäre die Beitragsrückerstattung nach Steuern niedriger als die selbst gezahlten Behandlungskosten. Damit wäre es für den Versicherten lohnenswerter, auf die Rückerstattung zu verzichten und die Rechnung für die Behandlungskosten bei der Krankenversicherung einzureichen.
Damit lohnt sich die Beitragsrückerstattung vor allem dann, wenn im betreffenden Jahr überhaupt keine Krankheitskosten entstanden sind. Liegen Behandlungskosten vor, sollten Versicherte prüfen, ob auch nach Berücksichtigung des Steuereffektes die Rückerstattung höher ist als die Kosten.
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