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Reha-Antrag: Worauf Sie achten sollten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Es kommt immer wieder vor, dass Versicherungen einen Reha-Antrag ablehnen, weil dieser Fehler aufweist. Das ist für den Antragsteller vor allem deshalb ärgerlich, weil oftmals sogar ein Anspruch auf die entsprechenden Leistungen besteht. Worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine Reha beantragen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Reha dient der Wiedereingliederung kranker oder körperlich beziehungsweise geistig behinderter Personen in den beruflichen und sozialen Alltag.
  • Die Kostenübernahme erfolgt in den meisten Fällen durch die gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung.
  • Soll die Rehabilitation direkt nach einem Krankenhausaufenthalt stattfinden, füllt der Sozialdienst den Reha-Antrag für Sie aus.
  • Möchten Sie eine Reha als Heilverfahren beantragen, hilft Ihnen entweder der behandelnde Arzt oder eine Beratungsstelle der entsprechenden Versicherung beim Ausfüllen des Formulars.

Worum handelt es sich bei einer Reha?

Reha ist die Kurzform für Rehabilitation. Sie zielt darauf ab, Menschen nach einer Krankheit, nach einem Unfall oder trotz einer Behinderung dazu zu befähigen, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Bei Arbeitnehmern besteht das oberste Ziel einer Rehabilitation oder Kur darin, es den Patienten zu ermöglichen, wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Allerdings können auch Kinder, Jugendliche und Rentner eine Reha beantragen. Prinzipiell geht es immer um die Wiedereingliederung einer kranken beziehungsweise körperlich oder geistig behinderten Person in das soziale und berufliche Leben.

Eine Reha kann von gymnastischen Übungen über Psychotherapie bis zur Ernährungsberatung unterschiedlichste Therapiemethoden umfassen. Es ist sowohl eine stationäre als auch eine ganztägige ambulante Behandlung möglich. Für welche Option sich der Patient entscheidet, steht ihm frei. Dies gilt ebenso für die Wahl der Reha-Einrichtung, wobei diese aus medizinischer Sicht geeignet sein muss. Für gewöhnlich dauert eine Reha drei Wochen. Falls es sich als sinnvoll erweist, besteht die Möglichkeit, den Zeitraum zu verkürzen oder verlängern.

Wer hat Anspruch auf eine Reha?

Der Anspruch auf eine Reha ergibt sich aus Paragraf 4 Erstes Buch Sozialgesetzbuch. Nach Satz 2 haben sämtliche Mitglieder einer Sozialversicherung im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung das Recht auf Leistungen, die ihre Gesundheit schützen, erhalten, verbessern oder wiederherstellen. Es gibt jedoch zwei wesentliche Bedingungen für einen erfolgreichen Reha-Antrag:

  1. Die angedachten Maßnahmen sind aus medizinischer Sicht notwendig und es besteht eine realistische Chance, dass die Rehabilitation zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes führt.
  2. Der Patient ist in der Lage, aktiv an der Reha mitzuwirken.

Darüber hinaus gibt es je nach Träger unter Umständen versicherungsrechtliche Voraussetzungen, die Sie beachten sollten. Diese betreffen vor allem die für Berufstätige verantwortliche gesetzliche Rentenversicherung. Damit eine Kostenübernahme dieser Stelle möglich ist, muss der Patient in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben. Es genügt jedoch ebenso, wenn die Versicherung seit mindestens 15 Jahren (bei drohender Erwerbsminderung seit 5 Jahren) besteht. Bei Mitglieder einer privaten Krankenversicherung hängt es hingegen von den Vertragskonditionen ab, welche Leistungen die Versicherung übernimmt.

Einen Reha-Antrag stellen: So funktioniert’s

Bei einer Rehabilitation handelt es sich entweder um eine Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt oder um ein Heilverfahren (HV) ohne vorangegangenen Aufenthalt. Zwischen den beiden Varianten gibt es geringfügige Unterschiede, was das Antragsverfahren betrifft.

Reha als Anschlussheilbehandlung

Die Reha beginnt unmittelbar beziehungsweise spätestens 14 Tage nach dem Krankenhausaufenthalt. Damit alles reibungslos funktioniert, empfiehlt es sich, die Maßnahme frühzeitig mit dem behandelnden Arzt zu besprechen. Dieser entscheidet nämlich darüber, ob die angedachte Reha sinnvoll ist. Das Ausfüllen des Reha-Antrags übernimmt für gewöhnlich der Sozialdienst der Einrichtung.

Reha als Heilverfahren

Möchten Sie ohne vorherigen Aufenthalt in einer Klinik eine Reha beantragen, wenden Sie sich an Ihren Haus- oder an einen Facharzt. Dieser kann einschätzen, ob eine Rehabilitation im konkreten Fall medizinisch sinnvoll erscheint. Häufig erhalten Sie das Antragsformular direkt in der Arztpraxis. Mitunter ist es jedoch notwendig, das Dokument auf der Website des Versicherers herunterzuladen. Das Formular enthält auch einen Selbsteinschätzungsbogen bezüglich Ihrer Gesundheit. Zum Reha-Antrag gehört in jedem Fall ein Befundbericht des Arztes; im Idealfall hilft dieser Ihnen auch beim Ausfüllen des Formulars. Es ist jedoch ebenso möglich, sich bei den Beratungsstellen der Kranken- und Rentenversicherungen Unterstützung zu holen.

Wer übernimmt die Kosten für die Reha?

Für die Bewilligung der Behandlung sind unterschiedliche Sozialversicherungsträger verantwortlich. Bei Berufstätigen trägt die gesetzliche Rentenversicherung die Kosten, bei Rentnern die gesetzliche Krankenkasse. Falls Sie den Reha-Antrag der falschen Versicherung zusenden, muss diese die Unterlagen an die richtige Stelle weiterleiten. Dadurch erhöht sich natürlich die Bearbeitungszeit.

Volljährige Versicherungsnehmer müssen im Falle einer stationären Reha eine Zuzahlung von bis zu zehn Euro pro Tag leisten. Es gibt jedoch Obergrenzen: Bei der Rentenversicherung liegt das jährliche Maximum bei 42 Tagen beziehungsweise 14 Tagen (Anschlussheilbehandlung). Trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten, sind die Zuzahlungen auf maximal 28 Tage pro Jahr begrenzt. In beiden Fällen rechnet die Versicherung Tage im Krankenhaus an, für die Sie bereits gezahlt haben. Entscheiden Sie sich für eine ambulante Reha, ist es gegebenenfalls erforderlich, einen Teil der Kosten für Arznei- und Heilmittel selbst zu tragen.

Wie lange benötigt die Versicherung zur Bearbeitung des Reha-Antrages?

Nach Paragraf 14 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch dürfen sich Versicherungen höchstens drei Wochen Zeit lassen, um über den Reha-Antrag zu entscheiden. Dieser Zeitraum verlängert sich um zwei Wochen, wenn Sie das Formular an die falsche Stelle geschickt haben. Ist ein medizinisches Gutachten notwendig, muss die Versicherungsgesellschaft innerhalb von zwei Wochen, nachdem dieses vorliegt, eine Entscheidung treffen.

Falls die Versicherung den Antrag ablehnt, sollten Sie Wiederspruch einlegen, wofür Sie vier Wochen Zeit haben. Der Widerspruch sollte neben einer umfangreichen Begründung auch eine Stellungnahme des behandelnden Arztes beinhalten. Wenn der zuständige Träger eine Kostenübernahme erneut ablehnt, besteht die letzte Option in einer Klage beim Sozialgericht.