Private Krankenversicherung: Zu hohe Beiträge im Alter?
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Die private Krankenversicherung und die Beiträge im Alter sind ein ewig währendes Thema. Während man Zusatzversicherungen kündigen kann, wenn die Kosten zu teuer werden, ist dies bei einer Vollversicherung nicht möglich. Immer wieder berichten Medien von Rentnern, deren Krankenversicherungsbeitrag die Rente übersteigt. Es gibt aber Wege, wie man dies vermeiden kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Beitragssteigerungen in der PKV resultieren aus steigenden Kosten im Gesundheitswesen und häufigerer Inanspruchnahme der Versicherten im Alter.
- Nach dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse nicht mehr möglich.
- Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft sind gesetzlich zulässig.
- Sinnvollerweise legen Versicherungsnehmer einen Teil der eingesparten Beiträge nach dem Wechsel in die PKV langfristig an, um daraus steigende Beiträge im Alter zu bezahlen.
Wie entwickeln sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter?
Um diese Frage zu beantworten, muss man einen Blick auf die Tarifstruktur eines Krankenversicherers werfen. Vorab ein Hinweis zum monatlichen Beitrag: Dieser setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Der Risikobeitrag dient der Deckung der laufenden Kosten medizinischer Behandlungen.
- Der Alterungsrückstellungsanteil wird vom Versicherer "auf die Seite gelegt", um die steigenden altersbedingten Kosten der Versicherten nicht durch überdurchschnittliche Beitragssteigerungen zu kompensieren.
Die Tarifstruktur der privaten Krankenversicherung
Ein Versicherer legt einen Tarif T1 auf. In diesem Tarif gibt es noch keine Versicherten, die Prämien basieren auf statistischen Daten jüngerer Mitglieder. Da der Tarif daher sehr günstig ist, versichern sich viele Personen darin. Die Menschen werden langsam älter. Die steigenden Kosten in der Medizin und die steigende Zahl an Arztbesuchen lassen die Prämien steigen. Ab einem bestimmten Punkt sind sie so hoch, dass keine neuen Versicherten dazu kommen, die durch ihre Prämienzahlungen ohne Leistungen in Anspruch zu nehmen die Gesamtkosten niedrig halten würden. Der Tarif ist nicht mehr wettbewerbsfähig und trägt sich nur noch durch Beitragsanpassungen. Der Versicherer legt daher einen neuen Tarif, T2, nach dem gleichen Muster auf.
Was kann man tun, wenn die Rente nicht für die PKV ausreicht?
Es sind häufig Selbstständige, die von dieser Problematik betroffen sind. Ehemalige Arbeitnehmer hatten ein entsprechendes Einkommen, und damit hohe Rentenbeiträge, um sich privat krankenversichern zu können.
Im ersten Schritt können Bezieher einer gesetzlichen Altersrente bei dem Rententräger einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen. Dieser Zuschuss ist steuerfrei. Er wird aber nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss gesondert, am besten mit dem Rentenantrag, eingefordert werden. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Rentenversicherung automatisch den "Arbeitgeberanteil".
Angenommen, ein Rentenbezieher erhält im Monat 1.500 Euro Rente und bezahlt 800 Euro für die private Krankenversicherung. In diesem Fall erhält er im Jahr 2019 einen Zuschuss zur PKV in Höhe von 116,25 Euro.
Sieben Möglichkeiten, die Kosten der PKV zu senken
- Gab es Risikozuschläge für Krankheitsbilder, die nicht mehr aufgetreten sind? Hier kann man über einen Wegfall mit dem Versicherer sprechen.
- Versicherungsnehmer haben das Recht, ohne Gesundheitsprüfung und mit Beibehaltung der Altersrückstellungen innerhalb einer Gesellschaft in einen günstigeren Tarif mit gleichen Leistungen zu wechseln. Dieser Wechsel sollte allerdings durch einen Fachmann vorgenommen werden, da sich die Versicherer aus nachvollziehbaren Gründen dagegen wehren.
- Durch einen moderaten Anstieg der Selbstbeteiligung sinkt umgekehrt der Beitrag.
- Sofern möglich, bietet sich ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung an. Dies sollte aber frühzeitig geplant werden, da es nach dem 55. Lebensjahr sehr schwer wird.
- Die Krankenversicherer bieten neben den klassischen Tarifen auch einen Standard-Tarif und einen Basistarif an. Beide sind mit Leistungen analog zur GKV ausgestattet. Der Standardtarif steht in erster Linie denjenigen offen, die bereits vor dem Jahr 2009 privat versichert waren. Personen, die sich nach 2009 privat versichert haben, müssen bestimmte Auflagen erfüllen.
- Ein Wechsel in den Basistarif kann mit Beitragsvergünstigungen einhergehen. Liegt nach Paragraf 9 des zweiten Sozialgesetzbuches Hilfsbedürftigkeit vor, wird die Hälfte des Beitrages erlassen.
- Schuldet der Versicherungsnehmer Beiträge und das Mahnverfahren ist abgeschlossen, kommt automatisch der, wenn auch zeitlich begrenzte, Wechsel in den Notlagentarif in Frage. Dieser Tarif übernimmt allerdings nur die Kosten für sehr elementare Behandlungen.
Können Rentner zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Dies ist grundsätzlich nicht ohne Weiteres möglich. Wer mit abgeschlossenem 55. Lebensjahr privat krankenversichert war, muss dies auch bleiben. Die einzige Chance besteht darin, wenn der Betroffene die letzten fünf Jahre im Ausland lebte und kein Mitglied in der deutschen Sozialversicherung war. Dabei muss der Verdienst auch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung liegen.
Frühzeitig die Weichen für niedrige Kosten stellen
Für die meisten Versicherungsnehmer sind die über lange Jahre günstigeren Beiträge in der privaten Krankenversicherung ein Grund für den Wechsel. Es ist also nur logisch, einen Teil der eingesparten Beiträge monatlich anderweitig anzusparen. Dass die Beiträge in der PKV im Alter deutlich höher sind als bei Vertragsbeginn, sollte inzwischen jedem geläufig sein. Wer da nicht gegensteuert, verschuldet mögliche finanzielle Engpässe in der Rente selbst.
Einige private Krankenversicherungen haben eigene Lösungen entwickelt. Der Versicherungsnehmer kann sich gegen Beitragssteigerungen im Alter absichern. Dafür zahlt er eine Mehrprämie, die mit Rentenbeginn dafür verwendet wird, den Beitrag um 20 Prozent oder 50 Prozent zu senken.