Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

PKV-Beitrag senken

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

In den vergangenen zehn Jahren stieg der Beitrag für die private Krankenversicherung (PKV) durchschnittlich um zwei bis drei Prozent pro Jahr. Vielen Versicherten wird die private Krankenversicherung durch die Beitragsanpassungen zu teuer. Wer weniger zahlen, aber nicht auf seine PKV verzichten möchte, hat einige Möglichkeiten, den PKV-Beitrag zu senken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Um den PKV-Beitrag zu senken, können Versicherte ihren Tarif optimieren, ohne auf einen gleichwertigen Versicherungsschutz zu verzichten.
  • Der PKV-Versicherte kann außerdem einen Antrag auf Reduzierung oder Aufhebung der Risikozuschläge stellen, seinen Selbstbehalt erhöhen oder, wenn möglich, direkt in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
  • Auch ein Tarifwechsel in den Standard-, Basis- oder Notlagentarif wäre eine Option, ist aber meistens nur eine Zwischenlösung.

Mit einer internen Tarifoptimierung den PKV-Beitrag senken

Das größte Potenzial für den Versicherten, seinen PKV-Beitrag zu senken, liegt in der Tarifoptimierung. In diesem Fall wechselt der Versicherte in einen günstigeren Tarif, ohne auf seinen alten Versicherungsschutz verzichten zu müssen. Hierfür passt der Versicherte einfach seinen Leistungskatalog an. Jede Versicherung ist dazu verpflichtet, Anfragen bezüglich einer Tarifoptimierung zu beantworten und seine Versicherten kostenlos zu beraten.

PKV-Beitrag senken durch Reduzierung oder Wegfall der Risikozuschläge

Versicherungsnehmer und -geber einigen sich bei Vertragsabschluss darauf, Risikozuschläge in den Vertrag mit aufzunehmen, wenn der Versicherte Vorerkrankungen mitbringt. Dadurch zahlt der Versicherte einen erhöhten PKV-Beitrag, der bei einer Beitragsanpassung ebenfalls teurer wird und teilweise bis zu 20 Prozent des gesamten PKV-Beitrags ausmachen kann. Wie hoch der Risikozuschlag ist, steht im Versicherungsschein.

Wenn der Versicherte über einen längeren Zeitraum beschwerdefrei ist, könnte dies ein Grund dafür sein, den Risikozuschlag zu reduzieren oder komplett zu streichen. Ein Arztbericht sollte den aktuellen Gesundheitszustand belegen können. Der Versicherte muss außerdem einen Antrag auf Aufhebung oder Reduzierung der Risikozuschläge stellen, den die private Krankenversicherung im Anschluss prüft.

Den Selbstbehalt anheben und PKV-Beitrag senken

Manche Versicherte können ihren PKV-Beitrag senken, indem sie ihren Selbstbehalt erhöhen. Diese Möglichkeit erweist sich vor allem für Selbstständige als vorteilig. Für Angestellte ist dies keine Option, da sie den Selbstbehalt selbst zahlen müssen und nur die Ersparnis ihres Beitrags mit ihrem Arbeitgeber teilen können.

Auch wenn Versicherte dadurch den PKV-Beitrag senken können, setzen sie den Selbstbehalt am besten nicht zu hoch an. Denn um ihn wieder senken zu können, ist meistens eine Gesundheitsprüfung notwendig. Außer, die PKV bietet einen Tarif an, der keine Gesundheitsprüfung vorsieht. Als Folge könnte der Versicherte in einem Tarif „feststecken“ und müsste sich bei häufigen Krankheitsfällen einer hohen finanziellen Belastung aussetzen. Wer seinen PKV-Beitrag im Alter senken möchte, sollte daher von dieser Methode absehen.

Eine Alternative zum PKV-Beitrag senken: In die GKV wechseln

In manchen Fällen ist es nicht ratsam, den PKV-Beitrag zu senken, sondern direkt in die GKV zu wechseln. Wer ein geringes Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezieht, muss zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Auch Selbstständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln, haben gute Chancen von der GKV aufgenommen zu werden, sofern das Gehalt unter der JAEG liegt.

Doch eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht immer möglich. Wer den PKV-Beitrag senken möchte und älter als 55 Jahre ist, hat es mit einem Wechsel in die GKV schwieriger.

PKV-Beitrag senken durch einen Wechsel in den Standardtarif

Wer seinen PKV-Beitrag senken möchte, kann auch innerhalb der PKV in den Standardtarif wechseln. Der Standarttarif enthält einen abgespeckten Leistungskatalog, der dem einer GKV ähnelt. Für einen Wechsel in den Standardtarif kommen in der Regel nur Versicherte in Frage, die der PKV vor 2009 beigetreten sind. Auch Versicherte, die älter als 55 Jahre sind und ein Bruttoeinkommen beziehen, das unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, können in den Standardtarif wechseln, um ihren PKV-Beitrag zu senken.

PKV-Beitrag senken durch einen Wechsel in den Basistarif

Für manche Versicherte besteht die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln. Dieser ist aber meistens nur dann eine Option, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschlossen sind. Der Basistarif enthält ähnliche Leistungen wie der Standardtarif, erhebt jedoch höhere Beiträge. Die PKV führt den Basistarif ausschließlich als Notlösung für die Versicherten ein, die ihre PKV-Beiträge nicht mehr zahlen können oder die für eine längere Zeit nicht krankenversichert waren, sich aber über eine PKV versichern müssen.

PKV-Beitrag senken durch einen Wechsel in den Notlagentarif

Der Notlagentarif sollte im Grunde keine Option sein, den PKV-Beitrag zu senken. Denn er kommt nur in Ausnahmefällen für solche Versicherten in Frage, die ihren PKV-Beitrag nicht zahlen können und sich daher im Mahnverfahren befinden. Die Versicherer stufen ihre Versicherten automatisch und nur als Übergangslösung in den Notlagentarif ein. Der Versicherte kehrt erst dann in seinen vorherigen Tarif zurück, wenn er seinen PKV-Beitrag wieder zahlen kann. In der Zwischenzeit übernimmt die PKV ausschließlich Akutversorgungen, jedoch keine Leistungen darüber hinaus.