Pille, Spirale & Verhütungsmittel: Zahlt die private Krankenkasse?
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Die Übernahme von den Kosten für Verhütungsmittel ist in der privaten Krankenversicherung und bei den Krankenkassen an besondere Ausnahmen gekoppelt. Wann die private Krankenkasse Pille, Spirale und Verhütungsmittel bezahlt, erläutern wir in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste in Kürze
- Private Krankenversicherung und Krankenkasse tragen die Kosten für die Pille und die Spirale bis zum 22. Lebensjahr der Patientin.
- Die Kostenübernahme für die Pille ist auch möglich, wenn ein medizinischer Befund, wie etwa starke Regelschmerzen oder Akne, vorliegt.
- Übernimmt die Versicherung die Kosten für die Spirale vor dem 22. Lebensjahr, fallen auch danach für einige Jahre keine Kosten mehr an.
Verhütungsmittel primär keine Heilmittel
Verhütungsmittel sind in erster Linie nicht als Heilmittel definiert und fallen damit nicht unter das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung. Dieses gilt auch für die Krankenkassen. Allerdings gibt es im Zusammenhang mit Verhütung eine Ausnahme.
Ausnahmeregelung für junge Frauen
Die Pille ist zwar nur auf Rezept erhältlich, aber dennoch kein erstattungspflichtiges Medikament. Die Krankenkassen haben diese Regelung aber gekippt und übernehmen die Kosten für die Pille bis zum 22. Lebensjahr der Patientin. Die privaten Krankenversicherungen haben sich diese Regelung ebenfalls zu eigen gemacht und erstatten auch bis zum 22. Lebensjahr. Allerdings ist die Leistung nicht verpflichtend. Wer sicher gehen möchte, spricht im Vorfeld mit seiner Versicherung und lässt sich die Stelle in den Versicherungsbedingungen benennen, welche die Leistung ausformuliert.
Die Kostenübernahme bis zum 22. Lebensjahr bezieht sich im Übrigen nicht nur auf die Pille, sondern beispielsweise auch auf die Spirale. Die einmaligen Kosten für die sogenannte „Pille danach“ werden in der Regel nicht von der privaten Krankenversicherung übernommen.
Medizinische Gründe sind dünn gesät
Wird die Pille aus medizinischen Gründen verschrieben, stellt dies natürlich einen Grund für eine Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung oder die Krankenkasse dar. Allerdings treten aktuell nur drei Gründe auf, welche die Kostenübernahme rechtfertigen:
- Durch die Pille lassen sich extreme Schmerzen bei der Regel mindern.
- Die Patientin leidet unter einer sehr starken Aknebildung, die durch die Pille gehemmt werden kann.
- Wird eine Patientin nach einer Krebsbehandlung mit einer Chemotherapie behandelt, und es besteht die Gefahr, dass ein Fötus dadurch geschädigt würde, kann die Pille aus medizinischen Gründen verschrieben werden.
Spirale oder Pille: Ab dem 22. Lebensjahr ein interessanter Kostenvergleich
Junge Frauen, die sich für das Einsetzen einer Spirale entscheiden, haben Glück, wenn der Krankenversicherer die Kosten übernimmt. Sie betragen einmalig zwischen 120 Euro und 300 Euro, liegen damit im ersten Moment deutlich über den Kosten für die Pille. Dazu kommen regelmäßige Kontrollen – üblicherweise alle sechs Monate. Über die Jahre gerechnet liegen die Kosten für die Spirale aber deutlich unter den kontinuierlich wiederkehrenden Kosten für die Pille. Immerhin liegt die Nutzungsdauer einer Kupferspirale je nach Modell bei drei bis fünf Jahren; bei einer erhöhten Kupferdosis können die Kupferspiralen auch bis zu zehn Jahre eingesetzt werden. Dies entspräche einem durchschnittlichen monatlichen Aufwand von fünf Euro für ein teures Modell, dem Preis einer recht preiswerten Antibabypille. Hier variiert der Aufwand im Monat zwischen fünf Euro und 15 Euro.