Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Keine Krankenversicherung: Das können Sie tun

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Viele Tausend Menschen in Deutschland sind nicht krankenversichert und können nur in eingeschränktem Maß medizinische Leistungen beanspruchen. Sie sollten sich dringendst um eine Krankenversicherung kümmern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer keine Krankenversicherung vorweisen kann, erhält nur eine medizinische Notfallversorgung bei starken Schmerzen oder akuten Krankheiten.
  • Ob die betroffenen Personen sich gesetzlich oder privat versichern müssen, entscheidet im Regelfall der letzte Versicherungsstatus vor der Beendigung des Versicherungsschutzes.
  • Bei der Rückkehr sowohl in die gesetzliche als auch in die private Krankenversicherung müssen Versicherungsnehmer zumindest einen Teil der versäumten Beiträge nachzahlen.

Keine Krankenversicherung: Ist das in Deutschland möglich?

Seit dem Jahr 2009 müssen sich alle Menschen in Deutschland krankenversichern. Dennoch gibt es zigtausend Menschen ohne Krankenversicherung. Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2019 rund 61.000 Menschen nicht versichert. Experten gehen von einer vielfach höheren Dunkelziffer aus.

Gründe, warum Menschen ohne Krankenversicherung leben

Für die fehlende Krankenversicherung kann es verschiedene Gründe geben. Betroffen sind häufig folgende Personen:

Was tun, wenn ich keine Krankenversicherung habe?

Wer nicht krankenversichert ist, kann im Krankheitsfall keine Leistung von Ärzten und im Krankenhaus in Anspruch nehmen. Betroffene sollten daher dringend ihre Situation klären und in eine Krankenversicherung zurückkehren beziehungsweise sich erstmalig krankenversichern.

Wer sich unsicher ist, was er tun soll, kann sich bei den Verbraucherzentralen oder beispielsweise bei der Stiftung Patientenberatung kostenlos Rat holen.

Rückkehr in die Krankenversicherung

Für Personen, die bereits früher krankenversichert waren, entscheidet der damalige Versicherungsstatus, in welche Krankenversicherung sie zurückkehren.

  • Wer zuvor Mitglied in der gesetzliche Krankenkasse war, muss in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Zuständig ist die alte Krankenkasse.
  • Wer zuletzt privat krankenversichert war und nach aktuellem Stand nicht als Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert ist, muss sich erneut privat versichern.

Diese Fälle gelten auch für Menschen, die aus dem Ausland zurückkehren. Privat Versicherte haben einen Anspruch darauf, wieder von der vorherigen privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die GKV

Im Zweifelsfall wenden Sie sich zuerst an die gesetzliche Krankenversicherung. Falls Ihr aktueller beruflicher Status eine private Versicherung erfordert, wird Sie die Krankenkasse an die privaten Versicherungen weiterverweisen.

Neu in der Krankenversicherung

Wer bislang nie krankenversichert war, wird entsprechend seiner beruflichen Situation in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung aufgenommen.

  • Arbeitnehmer mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze müssen sich gesetzlich versichern.

  • Selbstständige versichern sich in der Regel privat.

Wer vorher im Ausland gelebt hat und sich zum ersten Mal in Deutschland versichert, wird ebenfalls anhand seiner beruflichen Tätigkeit einem Versicherungssystem zugeordnet. Arbeitnehmer werden in der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen, unabhängig vom Einkommen. Selbstständige müssen sich privat versichern.

Zum GKV-Vergleich

Zum PKV-Vergleich

Wer zahlt im Notfall, wenn ich nicht krankenversichert bin?

Wer keine Krankenversicherung vorweisen kann, bekommt zumindest im Notfall dennoch eine medizinische Behandlung. Wenn akute Schmerzen, schwere Erkrankungen oder behandlungsbedürftige Verletzungen vorliegen, werden Krankenhäuser auch unversicherte Patienten nicht abweisen. Die Krankenhäuser versuchen dann, die Kosten beim Sozialamt geltend zu machen.

Darüber hinaus gibt es in größeren Städten Anlaufstellen, in denen sich Ärzte gezielt um Menschen ohne Krankenversicherung kümmern. Betreiber dieser Einrichtungen sind häufig karitative und kirchliche Organisationen wie die Malteser oder gemeinnützige Vereine.

Allerdings haben Menschen ohne Krankenversicherung nur Anspruch auf die reduzierte medizinische Notfallversorgung, nicht jedoch auf Vor- und Nachsorgemaßnahmen. Wer als Nichtversicherte beispielsweise bei einem Arzt eine Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen will, bekommt eine Rechnung für Privatleistungen und muss das dafür anfallende Honorar aus eigener Tasche bezahlen.

Wie hoch sind die Nachzahlungen?

Für die Zeit ohne Krankenversicherung müssen Sie Nachzahlungen leisten, selbst wenn Sie in diesem Zeitraum gar keine Leistung in Anspruch genommen haben. Da laut Gesetz aber Krankenversicherungspflicht für jeden herrscht, gibt es auch die Pflicht zur Beitragszahlung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wer in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehrt, profitiert von einer Verjährungsfrist von vier Jahren (§ 25 Abs. 1 SGB IV). Grundsätzlich darf die Krankenkasse rückwirkend Beiträge nachfordern, die ab dem ersten Tag ohne Krankenversicherung angefallen sind. Durch die Verjährung können Krankenkassen aber nur Beiträge aus dem laufenden Jahr sowie aus den vergangenen vier Kalenderjahren einfordern. Wer längere Zeit nicht krankenversichert war, muss dennoch nicht mehr nachzahlen.

War die Person mehr als drei Monate nicht versichert und hat in dieser Zeit keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen, kann sie bei der Krankenkasse für die Nachzahlung eine Ermäßigung beantragen. In diesem Fall berechnet die Kasse die ausstehenden Beiträge auf Basis eines fiktiven Einkommens. Dieses beträgt 10 Prozent der monatlichen Bezugsgröße, einem Richtwert der Sozialversicherung. Im Jahr 2025 liegt dieser Betrag bei ungefähr 78 Euro inklusive Pflegeversicherung

Der Nachlass kommt jedoch nur für Pflichtversicherte in Frage, nicht für Menschen, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung gilt: Wer zuvor nicht versichert war, muss für den Zeitraum ohne Krankenversicherung eine zusätzliche Zahlung in Form eines Prämienzuschlags leisten. Für den ersten Monat der Nichtversicherung wird kein Zuschlag fällig. Ab dem zweiten bis zum fünften Monat erhebt die Versicherung einen Zuschlag von einem Monatsbeitrag, ab dem sechsten nur noch ein Sechstel des Monatsbeitrags (§ 193 Abs. 4 VVG).

Beispiel: Ein zuvor zehn Monate lang nicht versicherter Selbstständiger schließt eine private Krankenversicherung für 300 Euro pro Monat ab. Der Prämienzuschlag beträgt dann 1200 Euro für die ersten fünf Monate plus jeweils 50 Euro für fünf weitere Monate, insgesamt also 1450 Euro.

Lässt sich nicht genau feststellen, wie lange die Nichtversicherung bestanden hat, gehen die Versicherer von einem Zeitraum von fünf Jahren aus. Wer die Nachzahlung nicht leisten kann, kann mit dem Versicherer eine Stundung und Ratenzahlung vereinbaren.

Was tun bei Beitragsschulden?

Wer bereits versichert ist und Beitragsschulden in der Krankenversicherung angehäuft hat, verliert seinen Versicherungsschutz nicht. Die gesetzliche Krankenkasse wird bis zur vollen Rückzahlung der Schulden? den Vertrag ruhend stellen und nur noch Leistungen im Notfall bezahlen. Ähnlich verfahren die privaten Krankenversicherungen: Sie stufen die Versicherten in diesem Fall in den Notlagentarif ein.