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Keine Krankenversicherung: Das können Sie tun

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Viele tausend Menschen in Deutschland sind nicht krankenversichert und können nur in eingeschränktem Maß medizinische Leistungen beanspruchen. Doch die Rückkehr in die Versicherung kann mit hohen Kosten verbunden sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer keine Krankenversicherung vorweisen kann, erhält nur eine medizinische Notfallversorgung bei starken Schmerzen oder akuten Krankheiten.
  • Ob eine Wiederaufnahme in die gesetzliche oder private Krankenversicherung erfolgt, entscheidet im Regelfall der letzte Versicherungsstatus vor der Beendigung des Versicherungsschutzes.
  • Bei der Rückkehr sowohl in die gesetzliche als auch in die private Krankenversicherung müssen Versicherungsnehmer zumindest einen Teil der versäumten Beiträge nachzahlen.

Keine Krankenversicherung: Ist das in Deutschland möglich?

Eigentlich sollte es in Deutschland niemanden mehr geben, der nicht gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Denn: Im Jahr 2009 hat die Bundesregierung alle Bürgerinnen und Bürger gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen.

Dennoch gibt es hierzulande nach Expertenschätzungen eine sechsstellige Zahl an Menschen, die trotzdem nicht krankenversichert sind. Dabei handelt es sich um ganz unterschiedliche Gruppierungen, zu denen neben Menschen ohne festen Wohnsitz unter anderem auch gescheiterte Selbstständige, Studenten nach Ablauf der Regelstudienzeit oder in Deutschland lebende selbstständige EU-Bürger ohne Versicherungsschutz in ihrem Heimatland zählen.

Unterschiedliche Konstellationen

Somit kann es im Kreis der in Deutschland lebenden Menschen ohne Krankenversicherung unterschiedliche Konstellationen geben. Gänzlich unversichert sind Personen, die bereits vor der Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht 2009 nicht krankenversichert waren und seitdem keine Versicherung abgeschlossen haben. Auch illegale Migranten, die nicht offiziell in Deutschland gemeldet sind, verfügen in der Regel über keine Krankenversicherung. Dazu kommen diejenigen, die einmal reguläres Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenversicherung waren, jedoch seit Jahren keine Beiträge mehr entrichtet haben.

Welche medizinischen Leistungen erhalten Menschen ohne Krankenversicherung?

Wer keine Krankenversicherung vorweisen kann, bekommt zumindest im Notfall dennoch eine medizinische Behandlung. Wenn akute Schmerzen, schwere Erkrankungen oder behandlungsbedürftige Verletzungen vorliegen, werden diensthabende Ärzte oder Ambulanzen auch unversicherte Patienten nicht abweisen.

Darüber hinaus gibt es in größeren Städten Anlaufstellen, in denen sich Ärzte gezielt um Menschen ohne Krankenversicherung kümmern. Betreiber dieser Einrichtungen sind häufig karitative und kirchliche Organisationen oder gemeinnützige Vereine.

Allerdings haben Menschen ohne Krankenversicherung nur Anspruch auf die reduzierte medizinische Notfallversorgung, nicht jedoch auf Vor- und Nachsorgemaßnahmen. Wer als Nichtversicherte beispielsweise bei einem Arzt eine Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen will, bekommt eine Rechnung für Privatleistungen und muss das dafür anfallende Honorar aus eigener Tasche bezahlen.

Ist einer Rückkehr in die Krankenversicherung möglich?

Grundsätzlich ist eine Rückkehr in die Krankenversicherung möglich. Ob es sich dabei um die gesetzliche oder die private Krankenversicherung handelt, entscheidet der letzte Status der betreffenden Person:

  • Wer vor dem Einstellen der Beitragszahlungen Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse war, kann in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.
  • Wer zuletzt privat krankenversichert war und nach aktuellem Stand nicht als Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert ist, darf nicht in die gesetzliche Krankenversicherung, sondern muss sich erneut privat versichern.
  • Wer als Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, wird wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse, auch wenn er zuvor privat krankenversichert war.

Tipp: Im Zweifelsfall sollten Sie sich zuerst an die gesetzliche Krankenversicherung wenden. Falls Ihr aktueller beruflicher Status eine private Versicherung erfordert, wird Sie die Krankenkasse an die privaten Versicherungen weiterverweisen.

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Wie hoch sind die Nachzahlungen?

Ob Nachzahlungen fällig werden, hängt davon ab, ob die betreffende Person beim Wiedereintritt in die Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung oder zu einem privaten Versicherer kommt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wer keine Krankenversicherung hatte und dann Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung wird, muss einen Teil der in der Vergangenheit nicht gezahlten Beiträge nachzahlen. Die Krankenkasse darf rückwirkend Beiträge nachfordern, die ab dem ersten Tag ohne Krankenversicherung angefallen sind. Allerdings nicht unbegrenzt: Aufgrund der gesetzlichen Verjährung dürfen Kassen nachträglich nur Beiträge aus dem laufenden Jahr sowie aus den vergangenen vier Kalenderjahren einfordern.

War die Person mehr als drei Monate nicht versichert und hat in dieser Zeit keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen, kann sie bei der Krankenkasse für die Nachzahlung eine Ermäßigung beantragen. In diesem Fall berechnet die Kasse die ausstehenden Beiträge auf Basis eines fiktiven Einkommens. Dieses beträgt 10 Prozent des Durchschnittseinkommens aller sozialversicherten Deutschen – also nur wenige hundert Euro. Daraus ergibt sich pro Monat ein nachzuzahlender Betrag in der Kranken- und Pflegeversicherung von rund 60 Euro.

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung gilt: Wer zuvor nicht versichert war, muss für den Zeitraum ohne Krankenversicherung eine zusätzliche Zahlung in Form eines einmaligen Prämienzuschlags leisten. Für bis zu sechs unversicherte Monate erhebt die Versicherung jeweils eine volle Monatsprämie als Zuschlag. Alle weiteren Monate schlagen mit einem Sechstel des regulären Beitrags zu Buche.

Beispiel: Ein zuvor zehn Monate lang nicht versicherter Selbstständiger schließt eine private Krankenversicherung für 300 Euro pro Monat ab. Der Prämienzuschlag beträgt dann 1.800 Euro für sechs Monate plus jeweils 50 Euro für vier weitere Monate, insgesamt also 2.000 Euro.

Eine andere Vorgehensweise gilt, wenn ein Versicherungsnehmer die Prämien für seine bestehende private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen konnte. Dann stuft ihn die Versicherung in den Notlagentarif mit reduzierter Prämie um, über den auch bei nicht bezahlten Beiträgen eine Versicherung für akute Behandlungen besteht. Wer in den ursprünglichen Tarif zurückkehren will, muss die aufgelaufenen Prämienschulden plus Säumniszuschläge und Mahngebühren nachzahlen.