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Die Kosten einer künstlichen Befruchtung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Nicht jedes Paar kann auf natürlichem Weg Kinder bekommen. Eine künstliche Befruchtung hilft vielen Menschen zum Wunschkind, wenn andere Behandlungen nicht anschlagen. An den Kosten beteiligen sich die Krankenversicherungen. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Das Wichtigste in Kürze

Was kostet eine künstliche Befruchtung?

Die Kosten einer künstlichen Befruchtung hängen von der angewandten Methode ab. In Deutschland zugelassen sind folgende Behandlungen bei Unfruchtbarkeit (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss):

Insemination

Bei der Insemination werden die Samenzellen mit einer Spritze oder einem Katheter übertragen, und zwar:

  • Intrauterin: in die Gebärmutter
  • Intrazervikal: in den Gebärmutterhals
  • Intratubar: in den Eileiter

Von den Krankenkassen werden die Kosten nur übernommen, wenn der Samen vom Ehemann stammt. Eine fremde Samenspende ist ausgeschlossen.

Die Kosten einer Insemination liegen bei 200 bis 1.000 Euro pro Versuch.

In-Vitro-Fertilisation (IVF)

Bei der IVF werden die Eizellen im Reagenzglas (vitrum bedeutet auf Latein Glas) mit den Samenzellen befruchtet und anschließend in die Gebärmutter verpflanzt.

Die IVF kann mit oder ohne vorherige Hormonstimulation durchgeführt werden. In der Regel wird jedoch eine Hormonbehandlung durchgeführt, da dies die Chancen auf Erfolg erhöht.

Die Kosten einer IVF-Methode liegen bei circa 3000 Euro pro Versuch.

Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Mit diesem Verfahren wird eine Samenzelle direkt in die Eizelle injiziert. Hatte die Befruchtung Erfolg, wird die Eizelle wieder in die Gebärmutter gepflanzt. Angewandt wird die ICSI, wenn zu wenig Spermien für eine normale In-Vitro-Fertilisation vorhanden sind.

Die Kosten bei ICSI belaufen sich auf circa 4000 bis 5000 Euro je Versuch.

Intratubarer Gametentransfer (GIFT)

Der GIFT ist eine eher risikoreiche Behandlungsmethode, da hier die Eizellen durch eine Bauchspiegelung entnommen werden. Diese werden anschließend zusammen mit den Samenzellen in einen oder beide Eileiter gespritzt. Bei dieser Methode können Komplikationen auftreten, zum Beispiel erhöht sich die Gefahr einer Eileiterschwangerschaft.

Die Kosten betragen circa 1500 Euro pro Versuch.

Diese Methoden sind gesetzlich verboten

In Deutschland sind nicht alle Methoden erlaubt, um den Kinderwunsch zu erfüllen. Zu den in Deutschland verbotenen Verfahren zählen:

  • Leih- und Ersatzmutterschaft
  • Eizellspende
  • Behandlung mit eingefrorenen Samen des verstorbenen Partners
  • Klonen
  • Embryoselektion
  • Produktion überzähliger Embryonen

Quelle: Bundesfamilienministerium

Bestimmte Methoden der künstlichen Befruchtung werden von den Krankenkassen nicht übernommen, zum Beispiel eine Kryokonservierung (Einfrieren von Spermien oder Eizellen). Eine Ausnahme bei der Kryokonservierung gilt jedoch für Krebspatienten. Diese haben unter Umständen wegen der keimzellschädigenden Therapie Anspruch auf diese Methode, um dennoch später Kinder bekommen zu können.

Das zahlt die Krankenkasse bei einer künstlichen Befruchtung

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt grundsätzlich die Hälfte der Kosten. Dabei gelten jedoch einige Voraussetzungen:

  • Das Paar muss verheiratet sein. Es dürfen auch nur Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.
  • Für beide Partner gilt ein Mindestalter von 25 Jahren. Die Frau muss jünger als 40, der Mann jünger als 50 Jahre alt sein.
  • Der HIV-Status muss bekannt sein.
  • Die Ehepartner müssen sich vor der künstlichen Befruchtung über die Maßnahme beraten lassen, aber nicht vom selben Arzt, der die Behandlung durchführt.

Die GKV übernimmt die Kosten einer künstlichen Befruchtung nur, wenn keine anderen Methoden zum Kinderwunsch führen und generell Aussicht auf Erfolg besteht. Der Krankenkasse muss zudem vor der Therapie ein Behandlungsplan vorliegen.

Trennung der Kosten einer künstlichen Befruchtung

Die Krankenkassen teilen die Kosten bei einer Kinderwunschbehandlung auf. Übernommen werden nur die Kosten, die bei dem jeweiligen Versicherten anfallen. So bezahlt beispielsweise die Krankenversicherung des Mannes die Kosten, die er verursacht (zum Beispiel Samengewinnung und -Untersuchung), wenn das Paar bei verschiedenen Krankenkassen versichert ist. Die Krankenversicherung der Frau übernimmt dann die Kosten, die bei ihr anfallen.

So oft übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer künstlichen Befruchtung

Eine künstliche Befruchtung lässt sich nicht beliebig oft über die Krankenkasse abrechnen. Bezahlt werden nur:

  • Acht Versuche der Inseminationen ohne hormonelle Stimulation der Frau
  • Drei Versuche der Inseminationen mit hormoneller Stimulation der Frau
  • Drei Mal In-Vitro-Fertilisation (IVF)
  • Drei Versuche der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) oder zwei Behandlungen mittels intratubarem Gameten-Transfer (GIFT)

Ist die künstliche Befruchtung geglückt und ein Kind geboren, haben Paare einen erneuten Anspruch. Dies gilt auch nach einer Fehlgeburt.

Welche Krankenkasse zahlt die künstliche Befruchtung zu 100 Prozent?

Manche Krankenkassen bezahlen mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 50 Prozent. Durch den zusätzlichen Zuschuss werden oft sogar 100 Prozent der Kosten übernommen. Dabei sind jedoch meist Höchstgrenzen zu beachten, zum Beispiel maximal 1000 Euro pro Behandlung.


Optimale Krankenkasse bei Kinderwunsch finden

Die Leistungen der Krankenversicherungen bei der künstlichen Befruchtung unterscheiden sich durch die Zuschüsse. Vergleichen Sie die verschiedenen Krankenkassen und suchen Sie sich ganz einfach das beste Angebot heraus.

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Welche Kosten übernimmt die private Krankenversicherung?

Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der künstlichen Befruchtung zu 100 Prozent. Grundsätzlich kommt es jedoch auf die individuellen Tarifbedingungen an.

Generell sind die Bedingungen in der PKV jedoch nicht so streng wie in der GKV. Die privaten Versicherer übernehmen die Kosten beispielsweise auch bei unverheirateten Paaren. Altersgrenzen und eine feste Obergrenze für die Anzahl der Behandlungsversuche fallen meist ebenfalls weg.

Die PKV erstattet die Kosten nach dem Verursacherprinzip. Sie bezahlt die Kinderwunsch-Behandlung also zu 100 Prozent, wenn der Grund für die Kinderlosigkeit bei dem Partner liegt, der privat versichert ist.

Problematisch kann dies bei gemischt-versicherten Paaren werden. Ist der Mann unfruchtbar und gesetzlich versichert, und die empfängnisfähige Frau privat, muss die GKV anteilig die Kosten übernehmen, die auf die Behandlung des Mannes anfallen. Die Behandlungskosten der Frau muss das Paar aber als Selbstzahler allein übernehmen.

Mehr Leistungen in der PKV

Die private Krankenversicherung bietet nicht nur bei unerfülltem Kinderwunsch die besseren Konditionen. Auch bei sonstigen Arztkosten profitieren privat Versicherte von stärkeren Leistungen. Lassen Sie sich beraten, ob für Sie die private Krankenversicherung infrage kommt!

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Kostenzuschuss von Bund und Ländern

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können einen Zuschuss der verbleibenden Kosten erhalten. Diesen Zuschuss teilen sich Bund und Länder. Voraussetzung ist, dass das Bundesland, in dem das Paar lebt, an dem Programm teilnimmt. Dies gilt für folgende Bundesländer:

  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Wer seinen Hauptwohnsitz beispielsweise in Baden-Württemberg hat, kann nicht am Förderprogramm teilnehmen.

Die Voraussetzungen für die Fördermaßnahme orientieren sich im Wesentlichen an den Bedingungen der Krankenkassen. Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent des Eigenanteils, der nach Abrechnung mit der Krankenversicherung übrigbleibt. Wie hoch der Zuschuss konkret ausfällt, hängt von den Förderbedingungen der einzelnen Bundesländer ab.

Das Bundesfamilienministerium stellt online einen einfachen Fördercheck bereit. Hier können Paare mit Kinderwunsch ganz einfach prüfen, ob für sie eine finanzielle Förderung infrage kommt.

Zum Fördercheck

Unterstützung auch für unverheiratete Paare

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst das staatliche Kinderwunschprogramm auch heterosexuelle Paare, die nicht verheiratet sind. Gleichgeschlechtliche Paare werden nicht unterstützt.